so glaube er, man solle bei Bestim- mung der Armengelder den Zusatz machen „vorläufig.“ G.R. Holderer ist dafür, daß man die Bevölkerung befrage, welche Un- terstützung sie dem Armenfonde zuwenden würde, wenn der Stras- senbettel aufgehoben werde, und glaubt, daß man in diesem Falle auf eine Einname von 10 bis 15000 fl seitens des Publikums rechnen könne. Vicebürgermeister Putz spricht die Befürchtung aus, daß es viele geben werde, welche sich der Beiträge ent- ziehen würden, wodurch eine Belastung des Mildtätigen zum Vor- teile desjenigen, welcher nichts gebe, herbeigeführt werde. G.R. Wickhoff macht auf § 54 des Ge- meinde–Statutes aufmerksam, wonach der Gemeinderat für die der Gemeinde obliegende Armen- pflege die nötigen Geldmittel zu schaffen habe, im Falle nicht die Mittel der Woltätigkeitsvereine und der bestehenden Anstalten ausreichen; die Gemeinde sei hienach verpflich- tet, für die hiezu nötigen Mittel
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2