betraut sei, gleichsam als eine Auszeichnung und Belohnung zu betrachten sei. Der Vorsitzende erwiedert auf die Anfrage des G.R. Bichler, daß er keinen Grund einsehe, warum der Beamte nicht Sitz und Stimme in der Armen–Commission haben solle. Er finde in der Verweigerung dessen eine ganz ungerechte Zurücksetzung und Geringschätzung des Beamten, welche leider auch sonst manchmal an den Tag trete, und im Intresse des Amtes sehr bedauerlich sei. Bei der Abstimmung wird der § 15 in seiner ursprünglichen Fassung angenommen. Der § 16 wird ohne Debatte angenommen. Bei § 17 stellt G.R. Wickhoff zu P. 4 den Antrag, statt der Worte „für die Wintermonate“ „auf Zeit“ zu setzen. Der §17 wird mit diesem Abänderungs–Antrage und unter Hinweglassung der Worte „und Stipendien“ beim P. 7 angenommen. Der §18 wird ohne Debatte mit Hinweglassung der Worte „und Stipendien“ bei alin. 3.) angenommen. Zu § 19 bemerkt Dor Hochhauser, daß
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