betraut sei, gleichsam als eine Aus- zeichnung und Belohnung zu betrach- ten sei. Der Vorsitzende erwiedert auf die Anfrage des G.R. Bichler, daß er kei- nen Grund einsehe, warum der Beam- te nicht Sitz und Stimme in der Armen–Commission haben solle. Er finde in der Verweigerung dessen eine ganz ungerechte Zurücksetzung und Geringschätzung des Beamten, welche leider auch sonst manchmal an den Tag trete, und im Intresse des Amtes sehr bedauerlich sei. Bei der Abstimmung wird der § 15 in seiner ursprünglichen Fassung angenommen. Der § 16 wird ohne Debatte angenommen. Bei § 17 stellt G.R. Wickhoff zu P. 4 den Antrag, statt der Worte „für die Win- termonate“ „auf Zeit“ zu setzen. Der §17 wird mit diesem Abände- rungs–Antrage und unter Hinweg- lassung der Worte „und Stipendien“ beim P. 7 angenommen. Der §18 wird ohne Debatte mit Hin- weglassung der Worte „und Stipendien“ bei alin. 3.) angenommen. Zu § 19 bemerkt Dor Hochhauser, daß
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