Bei der Abstimmung wird der § 11 mit dem Abänderungsantrage des G.R. Wickhoff angenommen. Bei § 12 frägt. G.R. Koller, wie es gekom- men sei, daß auch die Verleihung von Stipendien, resp. die Erstattung des Be- setzungsvorschlages hiefür, der Armen– Commission zugewiesen werde, während nach der Geschäfts–Ordnung des Gemeinderates dieses in den Wirkungskreis der Schulsektion ge- höre. Nach einer diesfälligen Aufklärung stellt G.R. Wickhoff den Antrag, die Worte „und Stipendien“ in diesem und in allen übrigen §§, wo diese beiden Worte vorkommen, wegzulassen. Der § 12 wird mit dem Abänderungs¬ antrage des G.R. Wickhoff angenommen. Die §§ 13 u. 14 werden ohne Debatte angenommen. Zu § 15 stellt G.R. Bichler die Frage, ob es notwendig sei, daß der mit dem Armen– Referate betraute Beamte stimmberech- tigtes Mitglied der Armen–Commission sei. G.R. Wickhoff bemerkt hierauf, daß dieses für denjenigen, welcher mit der ganzen Geschäftsführung im Armen– wesen
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