daß die Armen auch durch den Bettel ihren Unterhalt sich verdienen, weil sie mit ihrer Beteilung nicht aus- langen können. Vicebürgermeister Putz befürchtet, daß die Ausfertigung von Medikamentenzetteln zum unentgeltlichen Bezug von Arze- neien (§ 8. P. 5.) zu Mißbräuchen führen könne, indem vielleicht man- che Arme dann nicht mehr ins Spi- tal gehen, sondern sich zu Hause kuri- ren werden lassen; wodurch der Gemein- de bedeutende Auslagen erwachsen. G.R. Dr Stigler glaubt, daß durch Ein- schaltung eines Zusatzes in dem Sinne, daß diese Ausfertigungen nur dann geschehen dürfen, wenn der Arzt den Transport eines Kranken in das Krankenhaus nicht für angezeigt hält, einem etwaigen Mißbrauch vorge- griffen wäre. G.R. Peyrl bemerkt, daß auch bei den Kranken–Vereinen dem Vorstande die Obsorge zugewiesen sei, sich zu überzeugen, ob der betreffende Kran- ke nicht in das Spital zu bringen sei, und glaubt daher, daß man die- se Sorge nicht gut den Armenvätern über- lassen könne.
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