daß die Armen auch durch den Bettel ihren Unterhalt sich verdienen, weil sie mit ihrer Beteilung nicht auslangen können. Vicebürgermeister Putz befürchtet, daß die Ausfertigung von Medikamentenzetteln zum unentgeltlichen Bezug von Arzeneien (§ 8. P. 5.) zu Mißbräuchen führen könne, indem vielleicht manche Arme dann nicht mehr ins Spital gehen, sondern sich zu Hause kuriren werden lassen; wodurch der Gemeinde bedeutende Auslagen erwachsen. G.R. Dr Stigler glaubt, daß durch Einschaltung eines Zusatzes in dem Sinne, daß diese Ausfertigungen nur dann geschehen dürfen, wenn der Arzt den Transport eines Kranken in das Krankenhaus nicht für angezeigt hält, einem etwaigen Mißbrauch vorge- griffen wäre. G.R. Peyrl bemerkt, daß auch bei den Kranken–Vereinen dem Vorstande die Obsorge zugewiesen sei, sich zu überzeugen, ob der betreffende Kranke nicht in das Spital zu bringen sei, und glaubt daher, daß man diese Sorge nicht gut den Armenvätern überlassen könne.
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