aufzuheben und den Viertelmeistern der Dank für ihre geleisteten Dien- ste von der Gemeinde Vorstehung schriftlich auszudrücken wäre. Ich erlaube mir daher zum Schluße in Kurzen nachfolgende Vorschläge zur geneigten Ge- nemigung zu unterbreiten. 1. Der löbliche Gemeinderat ertheile dem hiemit vorgelegten Armen– Statut der Stadt Steyr samt dem Verzeichnisse 1 über die Eintheilung der Stadt in 22 Armenviertel seine Genemigung und beschließe das Inslebentreten desselben mit Neujahr 1876 2. Er ernenne die im 2. Verzeichnis- se aufgeführten Personen zu Ar- menräten, resp. Armenväter. 3. Das Institut der Viertelmeister sei mit Neujahr 1876 aufzuheben und den Viertelmeistern der schriftliche Dank von der Gemeinde Vorstehung aus- zusprechen, Steyr, am 17. De- zember 1875 Iglseder Gemeinde– Sekretär.
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