wurde auch auf eine Gleichheit hinsichtlich der Häuserzahl Rücksicht genommen, und umfaßt ein Viertel in der Regel 30-40 Häuser. Nur die Stadt selbst erhält größere Viertel aus dem schon oben angeführten Grunde.– Beilage II enthält einen Vorschlag für die durch den Gemeinderat zu erfolgende Ernennung von Armenräten und Armenväter.– Hiebei wurde darauf Bedacht genommen, daß die gegenwärtigen Armenväter auch bei der neuen Eintheilung als Armenväter für das betreffende Armenviertel aufgestellt erscheinen.– Wenn diese hiemit, der wolwollenden Berücksichtigung seitens des löblichen Gemeinderates empfohlenen Vorschläge angenommen werden, so erscheint das Institut der Viertelmeister, welches gemäß der vorliegenden, in den einzelnen Bestimmungen gar nicht mehr durchzuführende Instruktion ein gänzlich veraltetes ist, als überflüssig, daher dasselbe unter einem
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