wurde auch auf eine Gleichheit hin- sichtlich der Häuserzahl Rücksicht ge- nommen, und umfaßt ein Vier- tel in der Regel 30-40 Häuser. Nur die Stadt selbst erhält größere Vier- tel aus dem schon oben angeführ- ten Grunde.– Beilage II enthält einen Vorschlag für die durch den Gemeinderat zu erfolgende Ernen- nung von Armenräten und Armenväter.– Hiebei wurde da- rauf Bedacht genommen, daß die gegenwärtigen Armenväter auch bei der neuen Eintheilung als Armenväter für das betref- fende Armenviertel aufgestellt erscheinen.– Wenn diese hiemit, der wolwol- lenden Berücksichtigung seitens des löblichen Gemeinderates empfohlenen Vorschläge angenommen wer- den, so erscheint das Institut der Viertelmeister, welches gemäß der vorliegenden, in den einzelnen Bestimmungen gar nicht mehr durchzuführende Instruktion ein gänzlich veraltetes ist, als über- flüssig, daher dasselbe unter einem
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