den vorliegenden Entwurf noch gar nicht kennen und es daher notwendig sei, daß sich dieselben über die vorgelegten Vor- schläge, welche eine prinzipielle Abän- derung der gegenwärtigen Einrichtun- gen nach sich ziehen würden, näher informiren könnten; er spricht daher den Wunsch aus, es mögen Abschriften des vorgelegten Armen–Statutes den Mitgliedern des Gemeinderates zuge- mittelt werden. G. R. Peyrl schließt sich dieser Ansicht an, und glaubt überhaupt, daß mit Rück- sicht auf die Wichtigkeit dieses Gegen- standes und dessen Umfang zu seiner Beratung eine außerordentliche Sitzung des Gemeinderates einzuberu- fen wäre. Es wird sohin über den Antrag des G.R. Dor Hochhauser dieser Gegen- stand von der heutigen Tages–Ord- nung abgesetzt und beschlossen, den Ent- wurf des Armen–Statutes in autographischen Abschriften den Mit- gliedern des Gemeinderates zuzu- fertigen und hienach in ei- ner außerordentlichen Sitzung zu beraten. — Z. 12027. 2. G.R. Hoffmann referirt über das
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2