den vorliegenden Entwurf noch gar nicht kennen und es daher notwendig sei, daß sich dieselben über die vorgelegten Vorschläge, welche eine prinzipielle Abänderung der gegenwärtigen Einrichtungen nach sich ziehen würden, näher informiren könnten; er spricht daher den Wunsch aus, es mögen Abschriften des vorgelegten Armen–Statutes den Mitgliedern des Gemeinderates zugemittelt werden. G. R. Peyrl schließt sich dieser Ansicht an, und glaubt überhaupt, daß mit Rücksicht auf die Wichtigkeit dieses Gegenstandes und dessen Umfang zu seiner Beratung eine außerordentliche Sitzung des Gemeinderates einzuberufen wäre. Es wird sohin über den Antrag des G.R. Dor Hochhauser dieser Gegenstand von der heutigen Tages–Ordnung abgesetzt und beschlossen, den Entwurf des Armen–Statutes in autographischen Abschriften den Mitgliedern des Gemeinderates zuzufertigen und hienach in einer außerordentlichen Sitzung zu beraten. — Z. 12027. 2. G.R. Hoffmann referirt über das
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