Ratsprotokoll vom 22. Dezember 1875

der Strassen und der Kanäle, letzterer nach Vorschrift der Bauordnung, verpflichte, für alle Häuser, welche auf den erwähnten Parzellen erbaut wür- den, die Freiheit von der Gemeinde Um- lage auf die Grund, Hauszins und Hausklassensteuer auf die Dauer von 15 Jahren zu bewilligen. G.R. Dor Hochhauser hält es als für die Gemeinde unwürdig, solchen Leistun- gen, welche ihr gesetzlich zugewiesen seien, aus dem Wege zu gehen; auch verliere die Gemeinde durch Gewährung der Steuerfreiheit weit mehr, als wenn sie die noth- wendige Straßen– und Kanalher- stellung selbst mache. Wenn Herr Pointner sich zur Erbauung von 10 Häusern verpflichte, so würde durch die sich hiedurch ergebenden Gemein- de –Umlagen ein größeres Erträg- nis erzielt, als die Kosten für die erwähnte Herstellung betragen würden. G.R. Wenhart schließt sich den Ausfüh- rungen des G.R. Dor Hochhauser an, und erklärt sich gegen die Ge- währung der Steuerfreiheit auf so vie- le Jahre, wodurch sich die Gemeinde

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