hat daher, wenn keine oder wenige Häuser gebaut würden, nur selbst den Schaden. Die Ansicht des G.R. Dor Hochhauser, daß die Gemeinde zur Gewährung der Steuerfreiheit gar nicht berechtigt sei, halte er nicht für richtig, da ja Herr Pointner hiefür der Gemeinde eine Gegenleistung biete. Man müsse die herrschende Wohnungsnot berücksichtigen, welche einer Abhilfe dringend bedürfe. Das gleiche Motiv, welches der Staat bei Gewährung der Steuerfreiheit habe, nemlich die Baulust zu heben, walte in um so größeren Maßstabe bei der Stadt Steyr vor. Auch verliere ja die Gemeinde durch den Entgang der Zuschläge zu der Hauszins und Hausklassensteuer nicht gar zu viel, da ja die den größten Betrag abwerfenden Umlagen, nemlich die Zinskreuzer, ohnehin nach dem Sektions–Antrage in die Steuerfreiheit nicht einbegriffen wären. Übrigens sei es gerade nicht notwendig eine 25 jährige Steuerfreiheit zu gewähren und stellt sodann den Änderungs–Antrag dem Herrn Pointner für den Fall, daß er sich zur Herstellung
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