Ratsprotokoll vom 22. Dezember 1875

hiefür eine Steuerfreiheit zuerkannt werden solle; wenn Herr Pointner bauen wolle, so solle er das wie alle andern ohne Bedingungen thun. G.R. Dr. Hochhauser hält den Gemeinderat gar nicht für berechtigt, eine solche Steuerfreiheit zu gewähren; einmal enthalte das Gemeinde–Statut hierüber keine Bestimmungen, und dann werde durch einen solchen Beschluß auch den zukünftigen Gemeinderats–Mitgliedern vorgegriffen. Er erklärt sich daher gegen die Gewährung der nachgesuchten Steuerfreiheit, und glaubt, daß die Gemeinde lieber den ihr zustehenden Verpflichtungen für die Straßen und Kanal–Anlagen das ihre zu leisten, nachkommen solle. G.R. Haller meint, es sollen bei den neuen Häusern einstweilen Senkgruben gemacht werden, wodurch die Kanalanlagen ersparet würden. G.R. Dr. Stigler entgegnet hierauf, daß dem die neue Bauordnung entgegenstehe; übrigens sehe er nicht ein, warum die Gemeinde auf das Anbot des Herrn Pointner nicht eingehen solle; er verpflichte sich zur Anlage der Straßen und Kanäle und

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