Ratsprotokoll vom 22. Dezember 1875

der Steuerfreiheit auf 25 Jahre, nachdem dies ein so langer Zeitraum sei, in welchem sich gewiß zahlreiche Reparaturen der Straßen und Canal–Anlagen ergeben würden, welche dann die Gemeinde auf eigene Kosten übernehmen müsse, ohne daß sie von den dortigen Häusern eine Einnahme erziele. G.R. Moser unterstützt den Sektion–Antrag, nachdem sowol der Staat, als auch andere Städte für Neubauten die Steuerfreiheit auf eine gewisse Anzahl von Jahren gewäre; nur solle man nicht Umgang nehmen von der Einhebung der Zinskreuzer, durch welche die Kosten der Stassenherstellung, der Beleuchtung u.s.f. zu bestreiten wären. G.R. Haller macht aufmerksam, daß der jetzt in der Johannisgasse bestehende Kanal auf lange Jahre ausreiche, daß derselbe aber zu klein sei, wenn ein anderer Kanal in denselben eingezapft, werden sollte. G.R. Ernst sieht keinen Grund ein, warum hinsichtlich der von Herrn Pointner beantragten Bauführung eine Ausnahme gemacht und demselben

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