Ratsprotokoll vom 22. Dezember 1875

unterbleibt, dafür aber an dieser Stelle ein bequemer Fußweg angelegt wird, auf ca 5 bis 6000 fl belaufen. Ich muß einer löblichen Gemeinde–Vertretung die Beurtheilung überlassen, ob die Verwendung eines derartigen Anlage Capitales mit Rücksicht auf die seinerzeitigen Einkünfte an Communal–Umlagen hievon als zusagend anerkannt wird und erlaube mir für den Fall eines negativen Beschlußes die Erklärung abzugeben, die Kosten für die Kanal und Strassenanlage daselbst aus Eigenen zu bestreiten, wenn die Insassen der auf dem Infangerfelde, Parzelle No 84 und 85 und den anstossenden Parzellen No 77, 78, 79, 80, 81,107, und 112 b entstehenden neuen Bau– Objekten von der Entrichtung sämmtlicher Communal–Umlagen auf die Dauer von 25 Jahren für befreit erklärt werden. – Die seinerzeitige Kanalisirung in der Johannesgasse käme selbstverständlich auf Rechnung der Commune zu stehen. – Steyr, den 6. Dezember 1875 – Georg Pointner Nach Verlesung dieser Eingabe erbittet sich G.R. Pointner das Wort und macht unter ziffermäßiger Darstellung der durch die

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