schreibung, nachdem Herr Carl Viertel, welcher diese Fuhren im Jahre 875 besorgt habe, seinen Verpflichtungen vollständig nachgekommen sei, und daher die Gemeinde keinen Nachtheil habe, wenn derselbe sich bereit erkläre, die Fuhren im Jahr 1876 wieder um den bisherigen Preis zu übernehmen; er stellt daher den Antrag, mit Herrn Carl Viertl wegen Übername dieser Fuhren um den bisherigen Preis in Unterhandlung zu treten, und nur im Falle sich derselbe hiezu nicht bereit erklären sollte, deren Begebung auszuschreiben. Der Antrag des G.R. Ploberger wird angenommen. – Z 11470. 11. G.R. Leop. Huber verliest einen weiteren Amtsbericht, mit welchem die Anfrage gestellt wird, ob der Gemeinderats–Beschluß vom 20. August 1874 Z 7712, laut welchem mit den beiden Brauern Herrn Carl und Herrn Franz v. Jäger nach dem Protokolle vom 21. September 1874 Z 9106 die Abfindung einer Pauschalsumme für das in ihren außerhalb des Stadtgebietes befindlichen Kellern zur Ausschank gebrachte Bier vereinbart wurde, auch für das Jahr 1876 nach Umrechnung in
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