Ratsprotokoll vom 22. Dezember 1875

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 22. Dezember 1875 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Ge- meinderates der Stadt Steyr am 22. Dezember 1875 Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer. Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Gemeinderäte: Franz Bichler Carl Edelbauer Josef Ernst Carl Fellerer Josef Haller Dr. Joh. Hochhauser Franz Hoffmann Carl Holderer Josef Huber Leopold Huber Carl v. Koller Anton Moser Josef Peyrl Franz Ploberger Georg Pointner Franz Schachinger Alois Stigler Franz Tomitz Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde–Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr N.M.

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 22. Dezember 1875 Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer. Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Gemeinderäte: Franz Bichler Carl Edelbauer Josef Ernst Carl Fellerer Josef Haller Dr. Joh. Hochhauser Franz Hoffmann Carl Holderer Josef Huber Leopold Huber Carl v. Koller Anton Moser Josef Peyrl Franz Ploberger Georg Pointner Franz Schachinger Alois Stigler Franz Tomitz Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde–Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr N.M.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfassung erforderlichen Anzahl von Gemeinderats Mitglieder und bestimmt zu Verifikation des Sitzungsprotokolles die G.R. L. Huber u. Franz Schachinger. Hierauf verliest er ein Gesuch des Inspektors der städt. Sicherheitswache Herrn Anton Sailer, in welchem derselbe um seine Entlassung aus dem städt. Dienste mit Ende März 1876 ansucht. – Wird genemigt und die Ausschreibung der hiedurch erledigten Stelle beschlossen.– Z 391 praes. Weiters theilt er mit, daß zu dem in der letzten Sitzung gefaßten Gemeinderatsbeschluß wegen Erhöhung der Communal–Umlagen auf 60% und des Verzehrungssteuerzuschlages auf das Bier auf 30 % kein Landesgesetz, sondern blos die Genemigung des Landesausschußes erforderlich sei, nachdem die betreffenden im § 50 P. 3 Absatz 2 u, 3 enthaltenen Bestimmungen des Gemeinde–Statutes durch das Landesgesetz vom 13. Jänner 1869 abgeändert worden seien, ohne daß diese und auch eine andere im Jahre 1868 erfolgte Abänderung des Gemeinde Statuts in den vorhandenen gedruckten Exemplaren ersichtlich gemacht worden wäre.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die Anwesenheit der zur Be- schlußfassung erforderlichen Anzahl von Gemeinderats Mitglieder und bestimmt zu Verifi- kation des Sitzungsprotokolles die G.R. L. Huber u. Franz Schachinger. Hierauf verliest er ein Gesuch des Inspek- tors der städt. Sicherheitswache Herrn Anton Sailer, in welchem derselbe um seine Entlassung aus dem städt. Dien- ste mit Ende März 1876 ansucht. – Wird genemigt und die Ausschreibung der hiedurch erledigten Stelle beschlos- sen.– Z. 391 praes. Weiters theilt er mit, daß zu dem in der letzten Sitzung gefaßten Gemeinde- ratsbeschluß wegen Erhöhung der Com- munal–Umlagen auf 60% und des Verzehrungssteuerzuschlages auf das Bier auf 30 % kein Landesgesetz, sondern blos die Genemigung des Landesausschußes erforderlich sei, nachdem die betreffenden im § 50 P. 3 Absatz 2 u, 3 enthaltenen Be- stimmungen des Gemeinde–Statutes durch das Landesgesetz vom 13. Jänner 1869 abgeändert worden seien, ohne daß diese und auch eine andere im Jah- re 1868 erfolgte Abänderung des Ge- meinde Statuts in den vorhandenen gedruckten Exemplaren ersichtlich ge- macht worden wäre.

G.R. v. Koller stellt den Antrag, das Ge- meinde Statut neu in Druck zu le- gen. Vicebürgermeister Putz glaubt, daß auch einige andere Abänderungen des Ge- meinde-Statuts notwendig wären, welche hiebei vorgenommen und dem Gemeinderate sohin zur Begutachtung vor- gelegt werden könnten. Es wird beschlossen, eine neue Aufla- ge des Gemeinde-Statuts in Druck zu legen. Hierauf wird zur Tages-Ordnung übergegangen. IV. Section (in Armensachen) 1. Der Vorsitzende theilt mit, daß die Vorschläge wegen Reform des Armen- wesens vom Gemeinde Sekretär vor- gelegt und von der Armen–Section beraten worden seien und fordert den Schriftführer auf, das Elaborat in Verlesung zu bringen. Nach Verlesung der Einleitung be- merkt G.R. Dr. Hochhauser, daß er es nicht für angezeigt halte, schon heute in die Beratung dieses um- fangreichen Elaborates einzugehen, da die Mitglieder des Gemeinderates mit Ausnahme jener der Armen–Sek- tion

G.R. v. Koller stellt den Antrag, das Gemeinde Statut neu in Druck zu legen. Vicebürgermeister Putz glaubt, daß auch einige andere Abänderungen des Gemeinde-Statuts notwendig wären, welche hiebei vorgenommen und dem Gemeinderate sohin zur Begutachtung vorgelegt werden könnten. Es wird beschlossen, eine neue Auflage des Gemeinde-Statuts in Druck zu legen. Hierauf wird zur Tages-Ordnung übergegangen. IV. Section (in Armensachen) 1. Der Vorsitzende theilt mit, daß die Vorschläge wegen Reform des Armenwesens vom Gemeinde Sekretär vorgelegt und von der Armen–Section beraten worden seien und fordert den Schriftführer auf, das Elaborat in Verlesung zu bringen. Nach Verlesung der Einleitung bemerkt G.R. Dr. Hochhauser, daß er es nicht für angezeigt halte, schon heute in die Beratung dieses umfangreichen Elaborates einzugehen, da die Mitglieder des Gemeinderates mit Ausnahme jener der Armen–Sektion

den vorliegenden Entwurf noch gar nicht kennen und es daher notwendig sei, daß sich dieselben über die vorgelegten Vorschläge, welche eine prinzipielle Abänderung der gegenwärtigen Einrichtungen nach sich ziehen würden, näher informiren könnten; er spricht daher den Wunsch aus, es mögen Abschriften des vorgelegten Armen–Statutes den Mitgliedern des Gemeinderates zugemittelt werden. G. R. Peyrl schließt sich dieser Ansicht an, und glaubt überhaupt, daß mit Rücksicht auf die Wichtigkeit dieses Gegenstandes und dessen Umfang zu seiner Beratung eine außerordentliche Sitzung des Gemeinderates einzuberufen wäre. Es wird sohin über den Antrag des G.R. Dor Hochhauser dieser Gegenstand von der heutigen Tages–Ordnung abgesetzt und beschlossen, den Entwurf des Armen–Statutes in autographischen Abschriften den Mitgliedern des Gemeinderates zuzufertigen und hienach in einer außerordentlichen Sitzung zu beraten. — Z. 12027. 2. G.R. Hoffmann referirt über das

den vorliegenden Entwurf noch gar nicht kennen und es daher notwendig sei, daß sich dieselben über die vorgelegten Vor- schläge, welche eine prinzipielle Abän- derung der gegenwärtigen Einrichtun- gen nach sich ziehen würden, näher informiren könnten; er spricht daher den Wunsch aus, es mögen Abschriften des vorgelegten Armen–Statutes den Mitgliedern des Gemeinderates zuge- mittelt werden. G. R. Peyrl schließt sich dieser Ansicht an, und glaubt überhaupt, daß mit Rück- sicht auf die Wichtigkeit dieses Gegen- standes und dessen Umfang zu seiner Beratung eine außerordentliche Sitzung des Gemeinderates einzuberu- fen wäre. Es wird sohin über den Antrag des G.R. Dor Hochhauser dieser Gegen- stand von der heutigen Tages–Ord- nung abgesetzt und beschlossen, den Ent- wurf des Armen–Statutes in autographischen Abschriften den Mit- gliedern des Gemeinderates zuzu- fertigen und hienach in ei- ner außerordentlichen Sitzung zu beraten. — Z. 12027. 2. G.R. Hoffmann referirt über das

Gesuch des Josef u. der Caroline Bauer in Wien um eine Unterstützung und stellt namens der Sektion den Antrag denselben wie im Vorjahre eine solche von 24 fl zuzusenden. Beschluß nach Antrag – Z. 11294 3. Derselbe verliest die Zuschrift der Gemein- de Vorstehung Wernstein, mit welcher um Zusendung einer Unterstützung für die 2 Kinder des mit Tod abgegan- genen nach Steyr zuständigen Josef Seifert, von denen eines krüppelhaft und das andere kränklich sei, ersucht wird. Referent stellt namens der Sektion den Antrag, von denselben vorerst ein ärztliches Zeugnis über ihre Gesund- heitszustände abzuverlangen. G.R. Wenhart hält letzteres nicht für notwendig, nachdem ohnehin das Schrei- ben der Gemeinde Vorstehung vorliege und stellt den Antrag, ihnen vorläu- fig eine Unterstützung von 5 fl zuzu- wenden. G.R. Peyrl erweitert diesen Antrag da- hin, daß jeden eine Unterstützung von 5 fl sohin zusammen 10 fl be- willigt werden möge. G.R. Wenhart schließt sich diesem An- trage an, der auch zum Beschluß erhoben

Gesuch des Josef u. der Caroline Bauer in Wien um eine Unterstützung und stellt namens der Sektion den Antrag denselben wie im Vorjahre eine solche von 24 fl zuzusenden. Beschluß nach Antrag – Z 11294 3. Derselbe verliest die Zuschrift der Gemeinde Vorstehung Wernstein, mit welcher um Zusendung einer Unterstützung für die 2 Kinder des mit Tod abgegangenen nach Steyr zuständigen Josef Seifert, von denen eines krüppelhaft und das andere kränklich sei, ersucht wird. Referent stellt namens der Sektion den Antrag, von denselben vorerst ein ärztliches Zeugnis über ihre Gesundheitszustände abzuverlangen. G.R. Wenhart hält letzteres nicht für notwendig, nachdem ohnehin das Schreiben der Gemeinde Vorstehung vorliege und stellt den Antrag, ihnen vorläufig eine Unterstützung von 5 fl zuzuwenden. G.R. Peyrl erweitert diesen Antrag dahin, daß jeden eine Unterstützung von 5 fl sohin zusammen 10 fl bewilligt werden möge. G. R. Wenhart schließt sich diesem Antrage an, der auch zum Beschluß erhoben

wird. – Z. 11141. 4. Referent verliest das Gesuch des Franz Dechantsreiter, mit welchem derselbe in Folge der durch Gemeinderatsbeschluß angeordneten Ausweisung aus dem Unterstandshaus um Belassung im letzteren bittet und stellt namens der Section den Antrag, diesen Gemeinderatsbeschluß aufrecht zu halten, jedoch dem Gesuchsteller einen Termin bis 1. März zu gewähren. – Beschluß nach Antrag. – Z. 11864. I. Section 4. G.R. v. Koller referirt über das Gesuch des Herrn Mathias Hoida, Tischlermeister um Aufname in den Gemeindeverband der Stadt Steyr, und stellt nach Verlesung des Gesuches namens der Sektion den Antrag, dem Gesuchsteller diese Aufname gegen Erlag der Taxen zu bewilligen. Beschluß nach Antrag. — Z. 11333. 5. Derselbe referirt über den Rekurs des Herrn Anton Käferböck wider eine Entscheidung des Bürgermeisters, durch welche derselbe zur Herstellung einer Stutzmauer aufgefordert wurde, und stellt namens der Sektion den Antrag diesen Rekurs an die Bau-Section

wird. – Z. 11141. 4. Referent verliest das Gesuch des Franz Dechantsreiter, mit welchem derselbe in Folge der durch Gemeinderatsbeschluß angeordneten Ausweisung aus dem Unterstandshaus um Belassung im letz- teren bittet und stellt namens der Section den Antrag, diesen Gemein- deratsbeschluß aufrecht zu halten, jedoch dem Gesuchsteller einen Termin bis 1. März zu gewähren. – Beschluß nach Antrag. – Z. 11864. I. Section 4. G.R. v. Koller referirt über das Gesuch des Herrn Mathias Hoida, Tischlermeister um Aufname in den Gemeindeverband der Stadt Steyr, und stellt nach Verlesung des Gesuches namens der Sektion den Antrag, dem Gesuchsteller diese Auf- name gegen Erlag der Taxen zu be- willigen. Beschluß nach Antrag. — Z. 11333. 5. Derselbe referirt über den Rekurs des Herrn Anton Käferböck wider eine Entscheidung des Bürgermeisters, durch welche derselbe zur Herstellung einer Stutzmauer aufgefordert wurde, und stellt namens der Sektion den Antrag diesen Rekurs an die Bau-Section

behufs der notwendigen Erhebungen und Berichterstattung abzutreten. Wird angenommen. — Z. 11289. 6. Derselbe referirt über das Gesuch des Herrn Carl Gutbrunner, Maurer- meister hier, um Nachsicht des noch ausständigen Restbetrages pr 25 fl hin- sichtlich der ihm wegen Übertretung der Bau–Ordnung zuerkannten Geld- strafe von 50 fl und beantragt na- mens der Section, in Berücksichti- gung des Umstandes, als das Vergehen des Gesuchstellers nur auf gänzliche Unkenntnis der bestehenden Verord- nungen zurückzuführen sein dürfte, und in Würdigung der von demselben weiters angeführten Gründe die Zalung der zweiten Hälfte des zuerkannten Strafbetrages zu erlassen. – Beschluß nach Antrag. — Z. 11463. II. Section 7. u. 8. G.R. Leopold Huber verliest die Be- richte des städt. Cassaamtes über die Cas- sa-Gebarung in den Monaten Oktober und November 1875, wonach sich die Einnamen im ersteren Monat auf 17333 fl 71 1/2 xr im letzteren auf 6407 fl 40 1/2 xr, und die Ausgaben im ersten Monat auf 9500 fl 50 xr im letzteren auf

behufs der notwendigen Erhebungen und Berichterstattung abzutreten. Wird angenommen. — Z. 11289. 6. Derselbe referirt über das Gesuch des Herrn Carl Gutbrunner, Maurermeister hier, um Nachsicht des noch ausständigen Restbetrages pr 25 fl hinsichtlich der ihm wegen Übertretung der Bau–Ordnung zuerkannten Geldstrafe von 50 fl und beantragt namens der Section, in Berücksichtigung des Umstandes, als das Vergehen des Gesuchstellers nur auf gänzliche Unkenntnis der bestehenden Verordnungen zurückzuführen sein dürfte, und in Würdigung der von demselben weiters angeführten Gründe die Zalung der zweiten Hälfte des zuerkannten Strafbetrages zu erlassen. – Beschluß nach Antrag. — Z. 11463. II. Section 7. u. 8. G.R. Leopold Huber verliest die Berichte des städt. Cassaamtes über die Cassa-Gebarung in den Monaten Oktober und November 1875, wonach sich die Einnamen im ersteren Monat auf 17333 fl 71 1/2 xr im letzteren auf 6407 fl 40 1/2 xr, und die Ausgaben im ersten Monat auf 9500 fl 50 xr im letzteren auf

10999 fl 1 xr. belaufen haben, so daß auf den Monat Dezember ein barer Cassarest mit 4843 fl 89 xr verbleibt. Wird zur Kenntnis genommen. – Z 10916 u 11430. 9. Derselbe referiert über das Gesuch des städt. Gefangen– Aufsehers Herrn Alois Eder, mit welchem er um Gewährung einer Entlohnung für die Reinigung der Arrest–Lokale sowie der Wäschsorten bittet, und stellt namens der Sektion den Antrag, dem Gesuchsteller bei dem Umstande, als er hiefür im Jahre 1874 eine Entlohnung von 30 fl. erhalten habe, demselben für das Jahr 1875 eine solche von 50 fl zu bewilligen, nachdem die Zahl der Häftlinge sich um 300 vermehrt habe. Beschluß nach Antrag. – Z. 406 praes. 10. Referent verliest einen Amtsbericht, mit welchem um Bestimmung wegen der Begebung der Wirtschaftsfuhren für das Jahr 1876 ersucht wird, und stellt namens der Section den Antrag die Begebung dieser Fuhren für das Jahr 1876 im Wege der Lizitation auszuschreiben und hiebei zugleich die Lei¬ stung eines Pferdes festzusetzen. G.R. Ploberger erklärt sich gegen die Aus-

10999 fl 1 xr. belaufen haben, so daß auf den Monat Dezember ein barer Cassarest mit 4843 fl 89 xr verbleibt. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 10916 u. 11430. 9. Derselbe referiert über das Gesuch des städt. Gefangen– Aufsehers Herrn Alois Eder, mit welchem er um Ge- währung einer Entlohnung für die Reinigung der Arrest–Lokale sowie der Wäschsorten bittet, und stellt namens der Sektion den Antrag, dem Gesuchstel- ler bei dem Umstande, als er hiefür im Jahre 1874 eine Entlohnung von 30 fl. erhalten habe, demselben für das Jahr 1875 eine solche von 50 fl zu bewilligen, nachdem die Zahl der Häftlinge sich um 300 vermehrt habe. Beschluß nach Antrag. – Z. 406 praes. 10. Referent verliest einen Amtsbericht, mit welchem um Bestimmung wegen der Begebung der Wirtschaftsfuhren für das Jahr 1876 ersucht wird, und stellt na- mens der Section den Antrag die Begebung dieser Fuhren für das Jahr 1876 im Wege der Lizitation auszu- schreiben und hiebei zugleich die Lei¬ stung eines Pferdes festzusetzen. G.R. Ploberger erklärt sich gegen die Aus-

schreibung, nachdem Herr Carl Viertel, wel- cher diese Fuhren im Jahre 875 besorgt ha- be, seinen Verpflichtungen vollständig nachgekommen sei, und daher die Ge- meinde keinen Nachtheil habe, wenn derselbe sich bereit erkläre, die Fuhren im Jahr 1876 wieder um den bishe- rigen Preis zu übernehmen; er stellt daher den Antrag, mit Herrn Carl Viertl wegen Übername dieser Fuhren um den bisherigen Preis in Unterhandlung zu treten, und nur im Falle sich der- selbe hiezu nicht bereit erklären sollte, deren Begebung auszuschreiben. Der Antrag des G.R. Ploberger wird an- genommen. – Z. 11470. 11. G.R. Leop. Huber verliest einen wei- teren Amtsbericht, mit welchem die Anfrage gestellt wird, ob der Gemeinde- rats–Beschluß vom 20. August 1874 Z 7712, laut welchem mit den beiden Brauern Herrn Carl und Herrn Franz v. Jäger nach dem Protokolle vom 21. Sep- tember 1874 Z. 9106 die Abfindung ei- ner Pauschalsumme für das in ih- ren außerhalb des Stadtgebietes be- findlichen Kellern zur Ausschank ge- brachte Bier vereinbart wurde, auch für das Jahr 1876 nach Umrechnung in

schreibung, nachdem Herr Carl Viertel, welcher diese Fuhren im Jahre 875 besorgt habe, seinen Verpflichtungen vollständig nachgekommen sei, und daher die Gemeinde keinen Nachtheil habe, wenn derselbe sich bereit erkläre, die Fuhren im Jahr 1876 wieder um den bisherigen Preis zu übernehmen; er stellt daher den Antrag, mit Herrn Carl Viertl wegen Übername dieser Fuhren um den bisherigen Preis in Unterhandlung zu treten, und nur im Falle sich derselbe hiezu nicht bereit erklären sollte, deren Begebung auszuschreiben. Der Antrag des G.R. Ploberger wird angenommen. – Z 11470. 11. G.R. Leop. Huber verliest einen weiteren Amtsbericht, mit welchem die Anfrage gestellt wird, ob der Gemeinderats–Beschluß vom 20. August 1874 Z 7712, laut welchem mit den beiden Brauern Herrn Carl und Herrn Franz v. Jäger nach dem Protokolle vom 21. September 1874 Z 9106 die Abfindung einer Pauschalsumme für das in ihren außerhalb des Stadtgebietes befindlichen Kellern zur Ausschank gebrachte Bier vereinbart wurde, auch für das Jahr 1876 nach Umrechnung in

das neue Maß wieder seine Giltigkeit haben solle. Referent stellt nach Verlesung dieses Protokolles, namens der Sektion den Antrag, es bei dieser Abfindung auch für das Jahr 1876 zu belassen, wonach dem Herrn Carl von Jäger pr. Monat 50 Eimer und dem Herrn Franz von Jäger 75 Eimer rückzuvergüten wären. Der Antrag der Sektion wird angenommen. — Z. 11940. 12. Referent verliest nachstehende Eingabe des Herrn Georg Pointner – „Löbliche Gemeinde–Vorstehung! – Auf die geehrte Zuschrift vom 27. November 1875 Z 10932 beeile ich mich die abverlangte Äußerung in Betreff der Kostenbestreitung für die Kanal und Straßenanlage auf dem zu Bauplätzen bestimmten Infangerfelde in Ennsdorf zur geneigten Kenntnisnahme und endgiltigen Entscheidung in nachangeführter Weise zu erstatten: Nach dem abgegebenen technischen Gutachten über das vorliegende Bauprojekt dürften sich die Kosten für die Grundeinlösung, Erdabhebung, Anschüttung, Strassen und Canal–Anlagen auf der genannten Baustrecke, wenn die ursprünglich beantragte Anlage einer Querstrasse mit Haklsteinmauer

das neue Maß wieder seine Giltigkeit haben solle. Referent stellt nach Verlesung dieses Protokolles, namens der Sektion den Antrag, es bei dieser Abfindung auch für das Jahr 1876 zu belassen, wonach dem Herrn Carl von Jäger pr. Monat 50 Ei- mer und dem Herrn Franz von Jäger 75 Eimer rückzuvergüten wären. Der Antrag der Sektion wird ange- nommen. — Z. 11940. 12. Referent verliest nachstehende Eingabe des Herrn Georg Pointner – „Löbliche Gemein- de–Vorstehung! – Auf die geehrte Zuschrift vom 27. November 1875 Z. 10932 beeile ich mich die abverlangte Äußerung in Be- treff der Kostenbestreitung für die Kanal und Straßenanlage auf dem zu Bauplät- zen bestimmten Infangerfelde in Enns- dorf zur geneigten Kenntnisnahme und endgiltigen Entscheidung in nachangeführ- ter Weise zu erstatten: Nach dem abge- gebenen technischen Gutachten über das vorliegende Bauprojekt dürften sich die Kosten für die Grundeinlösung, Erd- abhebung, Anschüttung, Strassen und Ca- nal–Anlagen auf der genannten Bau- strecke, wenn die ursprünglich beantragte Anlage einer Querstrasse mit Haklstein- mauer

unterbleibt, dafür aber an dieser Stelle ein bequemer Fußweg angelegt wird, auf ca 5 bis 6000 fl belaufen. Ich muß einer löblichen Gemein- de–Vertretung die Beurtheilung über- lassen, ob die Verwendung eines derar- tigen Anlage Capitales mit Rücksicht auf die seinerzeitigen Einkünfte an Com- munal–Umlagen hievon als zusagend anerkannt wird und erlaube mir für den Fall eines negativen Beschlußes die Erklärung abzugeben, die Kosten für die Kanal und Strassenanlage daselbst aus Eigenen zu bestreiten, wenn die Insassen der auf dem Infangerfelde, Parzelle No 84 und 85 und den anstos- senden Parzellen No 77, 78, 79, 80, 81,107, und 112 b entstehenden neuen Bau– Objekten von der Entrichtung sämmtli- cher Communal–Umlagen auf die Dauer von 25 Jahren für befreit er- klärt werden. – Die seinerzeitige Kanalisirung in der Johannesgasse käme selbstverständlich auf Rechnung der Commune zu stehen. – Steyr, den 6. Dezember 1875 – Georg Pointner Nach Verlesung dieser Eingabe erbittet sich G.R. Pointner das Wort und macht un- ter ziffermäßiger Darstellung der durch die

unterbleibt, dafür aber an dieser Stelle ein bequemer Fußweg angelegt wird, auf ca 5 bis 6000 fl belaufen. Ich muß einer löblichen Gemeinde–Vertretung die Beurtheilung überlassen, ob die Verwendung eines derartigen Anlage Capitales mit Rücksicht auf die seinerzeitigen Einkünfte an Communal–Umlagen hievon als zusagend anerkannt wird und erlaube mir für den Fall eines negativen Beschlußes die Erklärung abzugeben, die Kosten für die Kanal und Strassenanlage daselbst aus Eigenen zu bestreiten, wenn die Insassen der auf dem Infangerfelde, Parzelle No 84 und 85 und den anstossenden Parzellen No 77, 78, 79, 80, 81,107, und 112 b entstehenden neuen Bau– Objekten von der Entrichtung sämmtlicher Communal–Umlagen auf die Dauer von 25 Jahren für befreit erklärt werden. – Die seinerzeitige Kanalisirung in der Johannesgasse käme selbstverständlich auf Rechnung der Commune zu stehen. – Steyr, den 6. Dezember 1875 – Georg Pointner Nach Verlesung dieser Eingabe erbittet sich G.R. Pointner das Wort und macht unter ziffermäßiger Darstellung der durch die

Straßen- u. Canal–Anlage erwachsenden Kosten und der Umlagen, welche die neuen Häuser abwerfen würden, darauf aufmerksam, daß es im Interesse der Gemeinde liege auf die Gewährung der Steuerfreiheit nicht einzugehen, sondern diese Anlagen selbst zu machen, nachdem durch das Entstehen eines Stadttheiles auf diesem Grunde sich das auf die erwähnten Herstellungen verwendete Kapital durch die Umlagen, welche diese Häuser abwerfen, weit besser angelegt sei, als wenn die Gemeinde zur Vermeidung der auf ca 5000 fl sich belaufenden Herstellungskosten durch 25 Jahre von diesen Objekten keine Steuer einnehme. Nach diesen Bemerkungen tritt G.R. Pointner gemäß § 67 G.St. ab. Referent stellt sohin namens der Sektion den Antrag, auf das Ansuchen des Herrn Georg Pointner insoweit einzugehen, daß demselben für die auf dem erwähnten Grunde neu zu erbauenden Häuser die Befreiung von sämmtlichen Kommunal–Umlagen mit Ausname der Zinskreuzer auf die Dauer von 25 Jahren bewilligt werde. G.R. Bichler erklärt sich gegen die Erteilung

Straßen- u. Canal–Anlage erwachsenden Ko- sten und der Umlagen, welche die neuen Häu- ser abwerfen würden, darauf aufmerk- sam, daß es im Interesse der Gemeinde liege auf die Gewährung der Steuerfrei- heit nicht einzugehen, sondern diese An- lagen selbst zu machen, nachdem durch das Entstehen eines Stadttheiles auf die- sem Grunde sich das auf die erwähnten Herstellungen verwendete Kapital durch die Umlagen, welche diese Häuser abwerfen, weit besser angelegt sei, als wenn die Gemeinde zur Vermeidung der auf ca 5000 fl sich belaufenden Herstel- lungskosten durch 25 Jahre von die- sen Objekten keine Steuer einnehme. Nach diesen Bemerkungen tritt G.R. Pointner gemäß § 67 G.St. ab. Referent stellt sohin namens der Sektion den Antrag, auf das Ansuchen des Herrn Georg Pointner insoweit ein- zugehen, daß demselben für die auf dem erwähnten Grunde neu zu erbau- enden Häuser die Befreiung von sämmtlichen Kommunal–Umlagen mit Ausname der Zinskreuzer auf die Dauer von 25 Jahren bewilligt werde. G.R. Bichler erklärt sich gegen die Er- teilung

der Steuerfreiheit auf 25 Jahre, nachdem dies ein so langer Zeitraum sei, in welchem sich gewiß zahlreiche Repara- turen der Straßen und Canal–An- lagen ergeben würden, welche dann die Gemeinde auf eigene Kosten über- nehmen müsse, ohne daß sie von den dortigen Häusern eine Einnahme erziele. G.R. Moser unterstützt den Sektion–An- trag, nachdem sowol der Staat, als auch andere Städte für Neubauten die Steuerfreiheit auf eine gewisse An- zahl von Jahren gewäre; nur solle man nicht Umgang nehmen von der Einhebung der Zinskreuzer, durch welche die Kosten der Stassenherstellung, der Beleuchtung u.s.f. zu bestreiten wären. G.R. Haller macht aufmerksam, daß der jetzt in der Johannisgasse bestehende Kanal auf lange Jahre ausreiche, daß derselbe aber zu klein sei, wenn ein anderer Kanal in denselben eingezapft, werden sollte. G.R. Ernst sieht keinen Grund ein, wa- rum hinsichtlich der von Herrn Point- ner beantragten Bauführung eine Ausnahme gemacht und demselben

der Steuerfreiheit auf 25 Jahre, nachdem dies ein so langer Zeitraum sei, in welchem sich gewiß zahlreiche Reparaturen der Straßen und Canal–Anlagen ergeben würden, welche dann die Gemeinde auf eigene Kosten übernehmen müsse, ohne daß sie von den dortigen Häusern eine Einnahme erziele. G.R. Moser unterstützt den Sektion–Antrag, nachdem sowol der Staat, als auch andere Städte für Neubauten die Steuerfreiheit auf eine gewisse Anzahl von Jahren gewäre; nur solle man nicht Umgang nehmen von der Einhebung der Zinskreuzer, durch welche die Kosten der Stassenherstellung, der Beleuchtung u.s.f. zu bestreiten wären. G.R. Haller macht aufmerksam, daß der jetzt in der Johannisgasse bestehende Kanal auf lange Jahre ausreiche, daß derselbe aber zu klein sei, wenn ein anderer Kanal in denselben eingezapft, werden sollte. G.R. Ernst sieht keinen Grund ein, warum hinsichtlich der von Herrn Pointner beantragten Bauführung eine Ausnahme gemacht und demselben

hiefür eine Steuerfreiheit zuerkannt werden solle; wenn Herr Pointner bauen wolle, so solle er das wie alle andern ohne Bedingungen thun. G.R. Dr. Hochhauser hält den Gemeinderat gar nicht für berechtigt, eine solche Steuerfreiheit zu gewähren; einmal enthalte das Gemeinde–Statut hierüber keine Bestimmungen, und dann werde durch einen solchen Beschluß auch den zukünftigen Gemeinderats–Mitgliedern vorgegriffen. Er erklärt sich daher gegen die Gewährung der nachgesuchten Steuerfreiheit, und glaubt, daß die Gemeinde lieber den ihr zustehenden Verpflichtungen für die Straßen und Kanal–Anlagen das ihre zu leisten, nachkommen solle. G.R. Haller meint, es sollen bei den neuen Häusern einstweilen Senkgruben gemacht werden, wodurch die Kanalanlagen ersparet würden. G.R. Dr. Stigler entgegnet hierauf, daß dem die neue Bauordnung entgegenstehe; übrigens sehe er nicht ein, warum die Gemeinde auf das Anbot des Herrn Pointner nicht eingehen solle; er verpflichte sich zur Anlage der Straßen und Kanäle und

hiefür eine Steuerfreiheit zuerkannt werden solle; wenn Herr Pointner bauen wolle, so solle er das wie alle andern ohne Bedingungen thun. G.R. Dr. Hochhauser hält den Gemeinderat gar nicht für berechtigt, eine solche Steuer- freiheit zu gewähren; einmal enthalte das Gemeinde–Statut hierüber keine Be- stimmungen, und dann werde durch einen solchen Beschluß auch den zukünfti- gen Gemeinderats–Mitgliedern vorge- griffen. Er erklärt sich daher gegen die Gewährung der nachgesuchten Steuer- freiheit, und glaubt, daß die Gemeinde lieber den ihr zustehenden Verpflichtun- gen für die Straßen und Kanal–An- lagen das ihre zu leisten, nachkom- men solle. G.R. Haller meint, es sollen bei den neuen Häusern einstweilen Senk- gruben gemacht werden, wodurch die Kanalanlagen ersparet würden. G.R. Dr. Stigler entgegnet hierauf, daß dem die neue Bauordnung entgegen- stehe; übrigens sehe er nicht ein, warum die Gemeinde auf das An- bot des Herrn Pointner nicht ein- gehen solle; er verpflichte sich zur Anlage der Straßen und Kanäle und

hat daher, wenn keine oder wenige Häuser gebaut würden, nur selbst den Schaden. Die Ansicht des G.R. Dor Hochhauser, daß die Gemeinde zur Gewährung der Steuerfreiheit gar nicht berechtigt sei, halte er nicht für richtig, da ja Herr Pointner hie- für der Gemeinde eine Gegenleistung biete. Man müsse die herrschende Wohnungsnot berücksichtigen, wel- che einer Abhilfe dringend bedürfe. Das gleiche Motiv, welches der Staat bei Gewährung der Steuerfreiheit habe, nemlich die Baulust zu heben, walte in um so größeren Maß- stabe bei der Stadt Steyr vor. Auch ver- liere ja die Gemeinde durch den Entgang der Zuschläge zu der Haus- zins und Hausklassensteuer nicht gar zu viel, da ja die den größten Betrag abwerfenden Umlagen, nem- lich die Zinskreuzer, ohnehin nach dem Sektions–Antrage in die Steuerfrei- heit nicht einbegriffen wären. Übri- gens sei es gerade nicht notwendig eine 25 jährige Steuerfreiheit zu gewähren und stellt sodann den Änderungs–Antrag dem Herrn Pointner für den Fall, daß er sich zur Herstellung

hat daher, wenn keine oder wenige Häuser gebaut würden, nur selbst den Schaden. Die Ansicht des G.R. Dor Hochhauser, daß die Gemeinde zur Gewährung der Steuerfreiheit gar nicht berechtigt sei, halte er nicht für richtig, da ja Herr Pointner hiefür der Gemeinde eine Gegenleistung biete. Man müsse die herrschende Wohnungsnot berücksichtigen, welche einer Abhilfe dringend bedürfe. Das gleiche Motiv, welches der Staat bei Gewährung der Steuerfreiheit habe, nemlich die Baulust zu heben, walte in um so größeren Maßstabe bei der Stadt Steyr vor. Auch verliere ja die Gemeinde durch den Entgang der Zuschläge zu der Hauszins und Hausklassensteuer nicht gar zu viel, da ja die den größten Betrag abwerfenden Umlagen, nemlich die Zinskreuzer, ohnehin nach dem Sektions–Antrage in die Steuerfreiheit nicht einbegriffen wären. Übrigens sei es gerade nicht notwendig eine 25 jährige Steuerfreiheit zu gewähren und stellt sodann den Änderungs–Antrag dem Herrn Pointner für den Fall, daß er sich zur Herstellung

der Strassen und der Kanäle, letzterer nach Vorschrift der Bauordnung, verpflichte, für alle Häuser, welche auf den erwähnten Parzellen erbaut würden, die Freiheit von der Gemeinde Umlage auf die Grund, Hauszins und Hausklassensteuer auf die Dauer von 15 Jahren zu bewilligen. G.R. Dor Hochhauser hält es als für die Gemeinde unwürdig, solchen Leistungen, welche ihr gesetzlich zugewiesen seien, aus dem Wege zu gehen; auch verliere die Gemeinde durch Gewährung der Steuerfreiheit weit mehr, als wenn sie die nothwendige Straßen– und Kanalherstellung selbst mache. Wenn Herr Pointner sich zur Erbauung von 10 Häusern verpflichte, so würde durch die sich hiedurch ergebenden Gemeinde –Umlagen ein größeres Erträgnis erzielt, als die Kosten für die erwähnte Herstellung betragen würden. G.R. Wenhart schließt sich den Ausführungen des G.R. Dor Hochhauser an, und erklärt sich gegen die Gewährung der Steuerfreiheit auf so viele Jahre, wodurch sich die Gemeinde

der Strassen und der Kanäle, letzterer nach Vorschrift der Bauordnung, verpflichte, für alle Häuser, welche auf den erwähnten Parzellen erbaut wür- den, die Freiheit von der Gemeinde Um- lage auf die Grund, Hauszins und Hausklassensteuer auf die Dauer von 15 Jahren zu bewilligen. G.R. Dor Hochhauser hält es als für die Gemeinde unwürdig, solchen Leistun- gen, welche ihr gesetzlich zugewiesen seien, aus dem Wege zu gehen; auch verliere die Gemeinde durch Gewährung der Steuerfreiheit weit mehr, als wenn sie die noth- wendige Straßen– und Kanalher- stellung selbst mache. Wenn Herr Pointner sich zur Erbauung von 10 Häusern verpflichte, so würde durch die sich hiedurch ergebenden Gemein- de –Umlagen ein größeres Erträg- nis erzielt, als die Kosten für die erwähnte Herstellung betragen würden. G.R. Wenhart schließt sich den Ausfüh- rungen des G.R. Dor Hochhauser an, und erklärt sich gegen die Ge- währung der Steuerfreiheit auf so vie- le Jahre, wodurch sich die Gemeinde

für lange Zeit die Hände binde, wenn wirklich eine entsprechende Anzahl von Häusern gebaut wurde, so müsse sich auf die Gemeinde zu gewissen Opfern herbeilassen. G.R. Ploberger erklärt sich gleichfalls ge- gen die Ertheilung der Steuerfrei- heit, die Gemeinde solle vorläufig abwarten, was Herr Pointner baue, und nach dem faktischen Ergebnisse stehe es dann der Gemeinde zu, die entsprechenden Anlagen nach ihren Ermessen zu machen. G.R. Peyrl erwähnt, daß die Gemein- de auch die Kosten der Erweiterung des Canals in der Johannisgasse tref- fen würden, was eine nicht unbe- deutende Auslage verursachen wer- de. Durch die Gewährung der Steuer- freiheit auf so viele Jahre würde den nachfolgenden Mitgliedern des Ge- meinderates das Verfügungsrecht gehemmt, daher er sich gegen die- selbe aussprechen müsse, um so mehr, als ein derartiger Beschluß Conse- quenzen nach sich ziehen und zweifellos zahlreiche andere ähnliche Gesuche an den Gemeinderat eingebracht werden würden. Aber auch die

für lange Zeit die Hände binde, wenn wirklich eine entsprechende Anzahl von Häusern gebaut wurde, so müsse sich auf die Gemeinde zu gewissen Opfern herbeilassen. G.R. Ploberger erklärt sich gleichfalls gegen die Ertheilung der Steuerfreiheit, die Gemeinde solle vorläufig abwarten, was Herr Pointner baue, und nach dem faktischen Ergebnisse stehe es dann der Gemeinde zu, die entsprechenden Anlagen nach ihren Ermessen zu machen. G.R. Peyrl erwähnt, daß die Gemeinde auch die Kosten der Erweiterung des Canals in der Johannisgasse treffen würden, was eine nicht unbedeutende Auslage verursachen werde. Durch die Gewährung der Steuerfreiheit auf so viele Jahre würde den nachfolgenden Mitgliedern des Gemeinderates das Verfügungsrecht gehemmt, daher er sich gegen dieselbe aussprechen müsse, um so mehr, als ein derartiger Beschluß Consequenzen nach sich ziehen und zweifellos zahlreiche andere ähnliche Gesuche an den Gemeinderat eingebracht werden würden. Aber auch die

Herstellungskosten der Strassen und Canäle könne die Gemeinde vorläufig nicht auf sich nehmen, da im Präliminare hiefür nicht vorgesorgt sei. In jeder Sitzung werde die Notwendigkeit der Sparsamkeit betont und die vorliegende Frage sei lediglich eine Geldfrage. G.R. Ploberger stellt sohin den positiven Antrag, die Straßen–Anlage und Canalisirung auf dem sogenannten Infangerfelde nach Maßgabe des Bedarfes auf Kosten der Gemeinde herstellen zu laßen, wenn Herr Pointner daselbst 10 Häuser baue. Dieser Antrag des G.R. Ploberger wird angenommen. – Z 11525. – 13. G.R. Leopold Huber referirt über eine Eingabe sämmtlicher hiesiger Herren Brauer, in welcher dieselben unter Hinweis auf die ihnen durch die Erhöhung des Bierzuschlage zugefügte empfindliche Belastung das Ersuchen stellen, daß es bei der Bierausfuhr von der Verpflichtung der vorherigen Anmeldung derselben im Gemeindeamte sein Abkommen finden möge. Referent stellt namens der Sektion

Herstellungskosten der Strassen und Ca- näle könne die Gemeinde vorläu- fig nicht auf sich nehmen, da im Präliminare hiefür nicht vorge- sorgt sei. In jeder Sitzung werde die Notwendigkeit der Sparsamkeit be- tont und die vorliegende Frage sei lediglich eine Geldfrage. G.R. Ploberger stellt sohin den positiven Antrag, die Straßen–Anlage und Cana- lisirung auf dem sogenannten In- fangerfelde nach Maßgabe des Be- darfes auf Kosten der Gemeinde herstellen zu laßen, wenn Herr Pointner daselbst 10 Häuser baue. Dieser Antrag des G.R. Ploberger wird angenommen. – Z. 11525. – 13. G.R. Leopold Huber referirt über eine Eingabe sämmtlicher hiesiger Herren Brauer, in welcher diesel- ben unter Hinweis auf die ihnen durch die Erhöhung des Bierzuschlage zugefügte empfindliche Belastung das Ersuchen stellen, daß es bei der Bierausfuhr von der Ver- pflichtung der vorherigen Anmel- dung derselben im Gemeindeamte sein Abkommen finden möge. Referent stellt namens der Sektion

den Antrag, diesem Ansuchen keine Folge zu geben, den Brauern jedoch die Begünstigung zu gewähren, daß bei einer etwaigen Verspätung der Anmeldung auch an dem der Aus- fuhr nachfolgenden Tage stattfinden könne. Vicebürgermeister Putz und G.R. Plober- ger sprechen sich gegen die Ertheilung der erwähnten Begünstigung aus. Der Vorsitzende erklärt, er werde Ver- anlassung treffen, daß die Anmel- dung der Ausfuhr auch außerhalb der gewöhnlichen Amtsstunden in der Wachstube erfolgen könne, wo- nach es überflüssig sei, die von der Sek- tion beantragte Begünstigung zu gewähren. Es wird sohin der erste Theil des Sec- tions –Antrages, auf das Gesuch der Brauer nicht einzugehen, angenom- men. – Z. 12065 III. Section 14. G.R. Josef Huber verliest eine Ein- gabe des Herrn Josef Reder und Genos- sen, mit welcher dieselben anzeigen, daß sie die durch Subskriptionsbeträge angeschaffte Metz'sche Spritze sammt Zu- gehör, welche bisher dem Turnverein

den Antrag, diesem Ansuchen keine Folge zu geben, den Brauern jedoch die Begünstigung zu gewähren, daß bei einer etwaigen Verspätung der Anmeldung auch an dem der Ausfuhr nachfolgenden Tage stattfinden könne. Vicebürgermeister Putz und G.R. Ploberger sprechen sich gegen die Ertheilung der erwähnten Begünstigung aus. Der Vorsitzende erklärt, er werde Veranlassung treffen, daß die Anmeldung der Ausfuhr auch außerhalb der gewöhnlichen Amtsstunden in der Wachstube erfolgen könne, wonach es überflüssig sei, die von der Sektion beantragte Begünstigung zu gewähren. Es wird sohin der erste Theil des Sections –Antrages, auf das Gesuch der Brauer nicht einzugehen, angenommen. – Z 12065 III. Section 14. G.R. Josef Huber verliest eine Eingabe des Herrn Josef Reder und Genossen, mit welcher dieselben anzeigen, daß sie die durch Subskriptionsbeträge angeschaffte Metz'sche Spritze sammt Zugehör, welche bisher dem Turnverein

zu Feuerwehrzwecken, überlassen worden sei, nunmehr in folge Loslösung der Feuerwehr vom Turn–Verein der neuen freiwilligen Feuerwehr zu überlassen beabsichtigen. Referent stellt hiezu namens der Sektion den Antrag, dieses zur Kenntnis zu nehmen, den neuen Vertretern der Subskribenten den Dank für die bisherige Überlassung der Feuerspritze zu Feuerwehrzwecken in geeigneter Weise auszusprechen und dieselben zu ersuchen, die Spritze der Gemeinde zu Feuerwehrzwecken in Verwahrung zu übergeben. G.R. v. Koller sieht keinen Grund ein, wofür von der Gemeinde der Dank ausgesprochen werden solle. G.R. Dor Hochhauser erklärt sich gleichfalls hiegegen, nachdem seines Wissens seinerzeit von den Subskribenten ausdrücklich beschlossen worden sei, diese Spritze nie der Gemeinde zu übergeben. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß die Einleitung von Verhandlungen wegen Übergabe der Spritze an die Gemeinde zweifellos zu keinem Resultate führen würden; im übrigen bliebe ja die Spritze nach dem

zu Feuerwehrzwecken, überlassen wor- den sei, nunmehr in folge Loslösung der Feuerwehr vom Turn–Verein der neuen freiwilligen Feuerwehr zu überlassen beabsichtigen. Referent stellt hiezu namens der Sektion den Antrag, dieses zur Kenntnis zu nehmen, den neuen Vertretern der Subskribenten den Dank für die bisherige Überlassung der Feuerspritze zu Feuerwehrzwec- ken in geeigneter Weise auszuspre- chen und dieselben zu ersuchen, die Spritze der Gemeinde zu Feuerwehr- zwecken in Verwahrung zu übergeben. G.R. v. Koller sieht keinen Grund ein, wofür von der Gemeinde der Dank ausgesprochen werden solle. G.R. Dor Hochhauser erklärt sich gleich- falls hiegegen, nachdem seines Wis- sens seinerzeit von den Subskri- benten ausdrücklich beschlossen wor- den sei, diese Spritze nie der Gemein- de zu übergeben. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß die Einleitung von Verhandlungen wegen Übergabe der Spritze an die Gemeinde zweifellos zu keinem Resultate führen würden; im übri- gen bliebe ja die Spritze nach dem

Antrage der Herren Subskribenten auch zu Feuerwehrzwecken ge- widmet, daher diese Eingabe ledig- lich zur Kenntnis zu nehmen wäre. Der Sektions-Antrag wird abgelehnt, und beschlossen, diese Eingabe zur Kenntnis zu nehmen. – Z. 11567. – IV. Section in Schulsachen. 15. G.R. Wenhart berichtet über einen Statthalterei – Erlaß, mit welchem der Gemeinderat zur Erstattung des Prä- sentations–Vorschlages für ein erledig- tes Cosmas Mann'sches Stipendium eingeladen wird, und stellt namens der Sektion den Antrag, für dassel- be in Ermanglung eines Steyrer Bürgersohnes den nach Steyr zustän- digen Josef Derflinger, Schüler der 2 Gymnasialklasse in Linz, der hohen k.k. Statthalterei zu präsentiren. – Beschluß nach Antrag. – Z. 11131. 16. Vicebürgermeister Putz referirt über einen Amtsbericht, mit wel- chem die Anfrage gestellt wird, in welchem Ausmaße die Quartiergel- der dem Lehrpersonale im Jahre 1876 auszubezahlen sein, und stellt namens

Antrage der Herren Subskribenten auch zu Feuerwehrzwecken gewidmet, daher diese Eingabe lediglich zur Kenntnis zu nehmen wäre. Der Sektions-Antrag wird abgelehnt, und beschlossen, diese Eingabe zur Kenntnis zu nehmen. – Z 11567. – IV. Section in Schulsachen. 15. G.R. Wenhart berichtet über einen Statthalterei – Erlaß, mit welchem der Gemeinderat zur Erstattung des Präsentations–Vorschlages für ein erledigtes Cosmas Mann'sches Stipendium eingeladen wird, und stellt namens der Sektion den Antrag, für dasselbe in Ermanglung eines Steyrer Bürgersohnes den nach Steyr zuständigen Josef Derflinger, Schüler der 2 Gymnasialklasse in Linz, der hohen k.k. Statthalterei zu präsentiren. – Beschluß nach Antrag. – Z 11131. 16. Vicebürgermeister Putz referirt über einen Amtsbericht, mit welchem die Anfrage gestellt wird, in welchem Ausmaße die Quartiergelder dem Lehrpersonale im Jahre 1876 auszubezahlen sein, und stellt namens

der Sektion den Antrag, diese Quartiergelder in dem gleichen Ausmasse, wie im Jahre 1875 auszubezahlen. Wird angenommen. – Z 11983. Schluß der Sitzung ½ 5 Uhr Abends. Moritz Crammer Bürgermeister Franz SchachingerGem. Rat L. Huber Gemrdt. Iglseder Schriftführer

der Sektion den Antrag, diese Quar- tiergelder in dem gleichen Ausmas- se, wie im Jahre 1875 auszubezahlen. Wird angenommen. – Z. 11983. Schluß der Sitzung ½ 5 Uhr Abends. Moritz Crammer Bürgermeister Franz Schachinger Gem. Rat L. Huber Gemrdt. Iglseder Schriftführer

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