angenommen. Nach dem Resultate dieser Abstim- mung bringt der Vorsitzende den Antrag auf Erhöhung des Verzeh- rungssteuerzuschlages auf das Bier von 20 auf 30 %, d.h. dessen Erhöhung von ca. 9 xr pr Eimer zur Abstim- mung und wird derselbe bei na- mentlicher Abstimmung ein- stimmig angenommen. G.R. Josef Werndl hebt hervor, daß durch die vorgenommene Abstim- mung die Gesinnung derjeni- gen Gemeinderäte, welche gegen die Erhöhung der Umlage auf 60 % gestimmt hätten nicht vollständig klar zum Ausdruck gebracht worden sei, nachdem sie bei der Abstim- mung über die Erhöhung des Ver- zehrungssteuer-Zuschlages zum Bier auch für die Erhöhung auf blos 30 % ge- stimmt hätten, während doch durch die Erhöhung der Communal- Umlagen auf blos 50 % und des Bierzuschlages auf 30 % die Bedec- kung nicht vorhanden gewesen wäre. G.R. Moser entgegnet hierauf, daß er im Falle, wenn die Erhöhung der
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