angenommen. Nach dem Resultate dieser Abstimmung bringt der Vorsitzende den Antrag auf Erhöhung des Verzehrungssteuerzuschlages auf das Bier von 20 auf 30 %, d.h. dessen Erhöhung von ca. 9 xr pr Eimer zur Abstimmung und wird derselbe bei namentlicher Abstimmung einstimmig angenommen. G.R. Josef Werndl hebt hervor, daß durch die vorgenommene Abstimmung die Gesinnung derjenigen Gemeinderäte, welche gegen die Erhöhung der Umlage auf 60 % gestimmt hätten nicht vollständig klar zum Ausdruck gebracht worden sei, nachdem sie bei der Abstimmung über die Erhöhung des Verzehrungssteuer-Zuschlages zum Bier auch für die Erhöhung auf blos 30 % gestimmt hätten, während doch durch die Erhöhung der CommunalUmlagen auf blos 50 % und des Bierzuschlages auf 30 % die Bedeckung nicht vorhanden gewesen wäre. G.R. Moser entgegnet hierauf, daß er im Falle, wenn die Erhöhung der
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