angenommen würde, zur Bedeckung des Abganges die Erhöhung des Bierzuschlages auf 40 % unbedingt notwendig sei; hiegegen aber müsse er sich bestimmt aussprechen, weil, wenn der Zuschlag auf das Bier, welcher sich jetzt beim Eimer mit 19 1/5 xr beziffere, auf das doppelte erhöht würde, zweifellos die Bräuer den Bierpreis steigern würden. Hiedurch würde aber am meisten die arme Bevölkerung, denen das Bier als Verbrauchsartikel schon ein notwendiges Bedürfnis geworden sei; u. insbesonders der arbeitende Stand am härtesten betroffen. Bei einer Steigerung des Bierzuschlages von 20 auf 30 % hingegen d.h. dessen Erhöhung um ca. 9 xr pr Eimer könne der Bräuer unmöglich den hiedurch entstehenden Ausfall auf das Publikum hinüberwälzen u. würden durch diese kleine Erhöhung dann nur die Bräuer getroffen, die diese Steuererhöhung leichter tragen könnten als die arme Bevölkerung. Umgekehrt, wäre die Communal-Umlagen-Erhöhung auf 60 % mit geringeren Opfern durchzuführen, weil hiedurch hauptsächlich nur diejenigen getroffen würden, welche in Folge des regen
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