Ratsprotokoll vom 10. Dezember 1875

angenommen würde, zur Bedeckung des Abganges die Erhöhung des Bierzuschlages auf 40 % unbedingt notwendig sei; hiegegen aber müsse er sich bestimmt aussprechen, weil, wenn der Zuschlag auf das Bier, welcher sich jetzt beim Eimer mit 19 1/5 xr beziffere, auf das dop- pelte erhöht würde, zweifellos die Bräuer den Bierpreis steigern würden. Hiedurch würde aber am meisten die arme Bevöl- kerung, denen das Bier als Verbrauchs- artikel schon ein notwendiges Be- dürfnis geworden sei; u. insbesonders der arbeitende Stand am härtesten be- troffen. Bei einer Steigerung des Bier- zuschlages von 20 auf 30 % hingegen d.h. dessen Erhöhung um ca. 9 xr pr Eimer könne der Bräuer unmöglich den hiedurch entstehenden Ausfall auf das Publikum hinüberwälzen u. würden durch diese kleine Erhöhung dann nur die Bräuer getroffen, die diese Steuererhöhung leichter tragen könnten als die arme Bevölkerung. Umgekehrt, wäre die Communal-Umlagen-Erhöhung auf 60 % mit geringeren Opfern durchzuführen, weil hiedurch haupt- sächlich nur diejenigen getroffen würden, welche in Folge des regen

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