worüber G.R. Dr. Hochhauser seinen Antrag auf Aufname eines Dar- lehens von 20.000 fl statt 16.000 fl zu- rückzieht. Nachdem der Antrag des G.R. Josef Werndl zum Beschluß erhoben wurde, bringt der Vorsitzende den Antrag des Comitees zur Abstimmung, welcher einstimmig zum Beschluße erhoben wird. Das Comité beantragt weiters: „B. die Ein- hebung folgender Gemeinde-Umlagen: a. einer 50 % Umlage von sämmtli- chen direkten ärarischen Steuern ohne Zuschläge von den hiesigen Steuer- pflichtigen.“ Der Vorsitzende bemerkt, daß ein positiver Antrag auf Erhöhung der Communal-Umlagen von 40 auf 60 % noch nicht vorliege, während zur Bedeckung des Abganges, wenn der Verzehrungssteuerzuschlag auf das Bier nur auf 30 statt auf den vom Comitee beantragten Satz mit 40 % erhöht würde, diese Erhöhung notwendig sei. G.R. Werndl stellt sohin den Antrag, die Communal-Umlagen von den direk- ten ärarischen Steuern mit 60 % ein- zuheben und begründet denselben damit, daß, wenn diese Erhöhung nicht
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2