worüber G.R. Dr. Hochhauser seinen Antrag auf Aufname eines Darlehens von 20.000 fl statt 16.000 fl zurückzieht. Nachdem der Antrag des G.R. Josef Werndl zum Beschluß erhoben wurde, bringt der Vorsitzende den Antrag des Comitees zur Abstimmung, welcher einstimmig zum Beschluße erhoben wird. Das Comité beantragt weiters: „B. die Einhebung folgender Gemeinde-Umlagen: a. einer 50 % Umlage von sämmtlichen direkten ärarischen Steuern ohne Zuschläge von den hiesigen Steuerpflichtigen.“ Der Vorsitzende bemerkt, daß ein positiver Antrag auf Erhöhung der Communal-Umlagen von 40 auf 60 % noch nicht vorliege, während zur Bedeckung des Abganges, wenn der Verzehrungssteuerzuschlag auf das Bier nur auf 30 statt auf den vom Comitee beantragten Satz mit 40 % erhöht würde, diese Erhöhung notwendig sei. G.R. Werndl stellt sohin den Antrag, die Communal-Umlagen von den direkten ärarischen Steuern mit 60 % einzuheben und begründet denselben damit, daß, wenn diese Erhöhung nicht
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