um so viel höheren Ertrag; übrigens stünde jenen Gewerbsleuten, welches durch eine zu hohe Steuer gedrückt wären, jederzeit frei, und Erwerbsteuerminderung einzuschreiten. G.R. Peyrl macht aufmerksam, daß die Wirtsgewerbe sehr überhand nehmen, unter welchen eine große Zal das Gewerbe unberechtigt betreibe und keine Steuern zahle, durch Heranziehung dieser würde sich ein bedeutendes Erträgnis erzielen laßen; er habe als Vorstand der Wirts-Commune diesfalls schon viele Anzeigen von unbefugten Gewerbsausübungen gemacht, ohne daß dieselben jederzeit zu einem Resultate geführt hätten. Der Vorsitzende verwahrt sich dagegen, als ob über Anzeigen nicht Amt gehandelt worden; es sei hiebei zu bedenken, daß nicht in jeden Falle ein tatsächlicher Beweis zu erbringen sei, und daß er ohne einen solchen nicht einschreiten könne. G.R. Pointner führt aus, daß, wenn die Umlagen statt auf 50 auf 60 % und der Bier-Verzehrungssteuer-Zuschlag statt auf 40 nur auf 30 % erhöht würde, hiedurch ein Mehrertrag von circa 1000 fl erzielt
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