um so viel höheren Ertrag; übrigens stünde jenen Gewerbsleuten, welches durch eine zu hohe Steuer gedrückt wären, jederzeit frei, und Erwerbsteuerminderung ein- zuschreiten. G.R. Peyrl macht aufmerksam, daß die Wirtsgewerbe sehr überhand nehmen, unter welchen eine große Zal das Ge- werbe unberechtigt betreibe und keine Steuern zahle, durch Heranziehung dieser würde sich ein bedeutendes Erträg- nis erzielen laßen; er habe als Vorstand der Wirts-Commune diesfalls schon viele Anzeigen von unbefugten Gewerbs- ausübungen gemacht, ohne daß die- selben jederzeit zu einem Resultate geführt hätten. Der Vorsitzende verwahrt sich dagegen, als ob über Anzeigen nicht Amt ge- handelt worden; es sei hiebei zu bedenken, daß nicht in jeden Falle ein tatsächlicher Beweis zu erbrin- gen sei, und daß er ohne einen solchen nicht einschreiten könne. G.R. Pointner führt aus, daß, wenn die Umlagen statt auf 50 auf 60 % und der Bier-Verzehrungssteuer-Zuschlag statt auf 40 nur auf 30 % erhöht würde, hie- durch ein Mehrertrag von circa 1000 fl er- zielt
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