im Comité die Ansicht ausgesprochen worden, man solle den Verzehrungssteuerzuschlag zum Bier von 20 % nur auf 30 statt auf 40 % erhöhen, wobei allerdings dann in Beratung zu ziehen sein würde, auf welche Weise der sich hiedurch ergebende Abgang seine Deckung finden könne. G.R. Josef Werndl glaubt, daß die Bedeckung des Abganges vorhanden wäre, wenn die Communal-Umlagen statt von 40 auf 50 – von 40 auf 60 % und der Verzehrungssteuerzuschlag auf das Bier von 20 auf 30 % erhöht würde. G.R. Dr. Stigler bemerkt, daß auch bei einer Erhöhung der Communal-Umlagen auf 60 % und des Bier VerzehrSteuerzuschlages auf 30 % noch ein Ausfall von circa 4000 fl sich ergebe; abgesehen von den ohnehin auf den Kassarest von 1875 angewiesenen unbedeckten Betrag mit circa 1400 fl. Im übrigen spreche er sich für die Erhöhung des Bierzuschlages auf nur 30 % aus, weil ohnehin durch die Einführung des neuen Maßes zweifellos eine Verteuerung des Bieres Platz greifen werde. G.R. Dr. Hochhauser schließt sich letzterer Ansicht an, weil hiedurch auf den
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