im Comité die Ansicht ausgesprochen worden, man solle den Verzehrungs- steuerzuschlag zum Bier von 20 % nur auf 30 statt auf 40 % erhöhen, wobei aller- dings dann in Beratung zu ziehen sein würde, auf welche Weise der sich hie- durch ergebende Abgang seine Deckung finden könne. G.R. Josef Werndl glaubt, daß die Bedeckung des Abganges vorhanden wäre, wenn die Communal-Umlagen statt von 40 auf 50 – von 40 auf 60 % und der Verzehrungs- steuerzuschlag auf das Bier von 20 auf 30 % erhöht würde. G.R. Dr. Stigler bemerkt, daß auch bei einer Erhöhung der Communal-Um- lagen auf 60 % und des Bier Verzehr- Steuerzuschlages auf 30 % noch ein Aus- fall von circa 4000 fl sich ergebe; abge- sehen von den ohnehin auf den Kassarest von 1875 angewiesenen unbedeckten Betrag mit circa 1400 fl. Im übrigen spreche er sich für die Erhöhung des Bier- zuschlages auf nur 30 % aus, weil ohne- hin durch die Einführung des neuen Maßes zweifellos eine Verteuerung des Bieres Platz greifen werde. G.R. Dr. Hochhauser schließt sich letzterer Ansicht an, weil hiedurch auf den
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