Weeber mit 10 fl, der Beitrag zum Lan- desfeuerwehr-Unterstützungsfond mit 30 fl; die Kosten der Umlegung der Feuerstiege in der Kollergasse mit 232 fl; die Kosten der Wehrgraben-Umlegung mit 4000 fl und die Anstellung eines Conzeptsbeamten mit 1290 fl. In Folge dieser Beschlüsse reiche daher die bean- tragte Bedeckung nicht aus, worauf er bei der Beschlußfassung Rücksicht zu nehmen ersucht. G.R. Peyrl glaubt, daß eine Erhöhung des Verzehrungssteuer-Zuschlages aufs Bier von 20 auf 40 % zu hoch gegriffen sei, nach- dem bei einer solchen Erhöhung die Bräuer jedenfalls den Bierpreis steigern würden; man dürfe nicht vergessen, daß Steyr eine Fabriksstadt sei und daher eine solche Bierpreissteigerung unangenehme Folgen nach sich ziehen könne; denn der Wirt könne, wenn der Brauer das Bier wieder steigere, dasselbe nicht zu dem bisherigen Preise ausschenken, weil hiedurch für ihn im ganzen Jahre ein solcher Verlust erwachsen würde, daß er am Schluße des Jahres, vielleicht nicht einmal einen Reinertrag auf- weisen könne. Es sei daher schon
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