b. und das schließliche Darlehen für den Schulhaus-Bau pr ... 16.000 fl verwendet werden sollen; der dann noch unbedeckt bleibende Rest pr 87.956 fl aber durch Umlagen gedeckt werden muß; deren Erhöhung also jedenfalls als unabweislich erscheint. – Es wurde also beantragt, die Umlagen von den direkten Steuern von 40 auf 50 Prozent, und jene von der Bier Consumtion von 20 auf 40 Prozent zu erhöhen, und die übrigen Umlagen, nämlich die Zins Kreuzer mit 2, 3 1/2 und 5 % und die Verzehrungssteuer-Zuschläge von der Consumtion von Wein, Obstmost und Fleisch mit 20 %, welch letztere Umlage ohne- hin durch die künftige Zurechnung des Kriegszuschlages zur Steuer ein um 775 fl größeres Erträgnis verspricht, im bisherigen Ausmaße zu belassen, weil jedoch die beantragte Erhöhung der Um- lage von der Bier Consumtion auf 40 % nach Vorschrift des städtischen Gemeinde- Statutes nur durch ein Landesgesetz, also kaum vor Mai oder Juni 1876 erlangt werden kann, so soll vom 1. Jänner 1876 bis Ende Juni nur ein 25 % Zuschlag eingehoben werden, und würden sonach die Bier-Zuschläge
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2