G.R. Dr. Stigler frägt, ob wegen der Bauführung nicht eine eigene Abkehr notwendig sei, und ob hiegegen von den Anrainern nicht Einwendungen erhoben werden würden; worauf G.R. Josef Werndl erwiedert, daß die Vorarbeiten auch ohne Abkehr gemacht werden und die eigentliche Durchführung dann während der gewönlichen Abkehr erfolgen könnte. G.R. Josef Haller frägt, ob vor der Inangriffname der Arbeit noch eine Commission abgehalten würde, da er mit seinen Ansprüchen gesichert sein müsse. G.R. Dr. von Hochhauser erwiedert hierauf, daß die Abmachungen zwischen der Gemeinde und den Anrainern nicht Sache des Gemeinderates sondern der Gemeinde-Vorstehung seien, und daher nicht in die Sitzung gehörten. G.R. Bichler glaubt, daß das Anbot des Herrn General-Direktors der österr. Waffenfabrik für die Gemeinde jedenfalls annehmbar sei, daher er sich für die Herstellung ausspreche, jedoch nur unter der Bedingung, daß die Gemeinde hiezu keinen höheren Beitrag als 4000 fl
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