Ratsprotokoll vom 10. Dezember 1875

getragen werden müßten? G.R. Josef Werndl erklärt sich namens der Waffenfabriks-Gesellschaft bereit, den 3ten Theil der durch die Umlegung erwachsenden Auslagen zu tragen; er betont die große Wichtigkeit dieser Umlegung unter Hinweis auf den regen Verkehr, welcher gegenwärtig außerordentlich gestört sei, da 2 Wägen gegenseitig nicht passiren könnten. Wenn die Waffenfabrik so viele Steuer zahlen müsse, so habe sie auch die Berechtigung, ordentliche Verkehrswege zu verlangen. G.R. Leopold Huber frägt weiter, ob nicht auch die Wehrgraben-Commune sich zu einer Beitragsleistung herbeilassen würde? In Erwiederung auf diese Frage verliest Referent eine heute von der Vorstehung der Wehrgraben-Commune eingebrachte Eingabe welche lautete: Löbliche Gemeinde-Vorstehung! – In höflicher Beantwortung der woldortigen Note vom 11. Oktober 1875 Z. 8561 und 9578 beehre ich mich als Vorstand der Wehrgraben-Commune einer löblichen Gemeinde durch meinen ausgewiesenen Vertreter die Mitteilung zu machen, daß die WehrgrabenComune

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