Beitrag dieselbe hiezu leistet. In Anbetracht des vorhergesagten stellt die Sektion den Antrag, es wolle die ehemöglichste Ausführung dieser neuen Straßenanlage nach dem Situationsplane zum Beschluß erhoben werden. Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. G.R. Haller spricht die Befürchtung aus, daß nach dem Antrage der Sektion der ihm und seinen Geschwistern gehörige, an den Kanal angrenzende Grund (sogenannte buckelige Wiese) nicht gehörig versichert sei; auch macht er aufmerksam, daß sie sich wegen Abtretung des zur Umlegung erforderlichen Grundes ausdrücklich protokollarisch bedungen hätten, daß die beiden über die buckelige Wiese führenden Wege einmal von der Gemeinde ordentlich hergestellt werden müßten, während hievon im Kosten-Voranschlage nichts enthalten sei. G.R. Josef Huber erklärt, daß er garantire, daß die Uferversicherung nach dem von ihm vorgelegten Projekte hinreichend sei. G.R. Leopold Huber frägt, ob die Kosten der Umlegung von der Gemeinde allein
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