keinesfalls bedeutend sein würden. Er hält daher eine Unterstützung des hiesigen Feuerwehr Unterstützungsfondes für zweckmässiger. G.R. v. Koller erklärt, für die Bewilligung eines, wenn auch nur geringen Beitrages zu stimmen, nachdem er seinerzeit die an den oberösterreichischen Landtag ergangene Petition um Creirung eines solchen Fondes auch mit unterfertigt habe. Er gebe freilich zu, daß seither insbesonders durch das Erscheinen der oberösterreichischen Feurpolizei-Ordnung, welche die Gemeinden ausdrücklich verpflichte, im Dienste der Feuerwehr verunglückte Personen zu unterstützen, sich die Verhältnisse geändert hätten, müste aber konsequenter Weise gegenwärtig für eine Beitragsleistung zu diesem Landesfeuerwehr-Unterstützungsfonde stimmen. G.R. Peyrl erklärt keinen Grund einzusehen, warum Steyr einen größeren Beitrag zu diesem Unternehmen als Wels leisten solle, nachdem es ohnehin vermöge seiner Lage vielfach in Anspruch genommen werde und stellt daher den Antrag, nur einen Beitrag von 20 fl statt 30 fl zu bewilligen.
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