Es seien aber 2 Körper, welche für das ganze zu sorgen haben und von denen die Gemeinde die Geldbeschaffung auf sich nehme, während die Feuerwehr die Thätigkeit zu entwickeln habe. Er betont daher nochmals, daß, wenn die Feuerwehr der Gemeinde nicht so positiv entgegentreten würde, viel eher eine Vereinbarung zu erzielen wäre, und bemerkt schließlich, seinen Antrag dahin modifiziren zu wollen, die Gemeinde möge sich für den Fall, als die Feuerwehr mit der von ihm beantragten Subvention von 1200 fl das Auslangen nicht finden könne, zur Nachzahlung eines Betrages von 300 fl verpflichten. G.R. v. Koller erwiedert auf die Ausführungen des G.R. Peyrl, daß man von der Feuerwehr nicht sagen könne, sie trete der Gemeinde schroff gegenüber, da sie als solche nur ein einziges freundliches Offert dem Gemeinderat wegen Übername des Löschdienstes durch ihren Ausschuß gemacht habe. G.R. Ernst stellt den Antrag, man möge der Feuerwehr, mit Rücksicht
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