der Feuerwehr die Geräte in die Ver- wahrung der Gemeinde kämen, u. bei derselben so lange zu bleiben hätten, bis sich eine neue Feuer- wehr gebildet hätte, in deren Ei- genthum sie dann übergingen. Hienach könne die Feuerwehr kei- neswegs beliebig mit den Ge- rätschaften schalten und walten, son- dern müßten dieselben stets zu Feuerwehrzwecken erhalten blei- ben. G.R. Leop. Huber bemerkt, daß er im Comitee seine Ansicht dahin aus- gesprochen habe, man möge die Subvention mit 1000 fl. festsetzen und erst im Falle, als die Feuer- wehr hiemit das Auslangen nicht finde, noch die verlangten 500 fl nachzahlen. G.R. Peyrl spricht den Wunsch aus, daß zwischen der Gemeinde und der Feuerwehr ein freundschaftliches Zusammengehen stattfinden möge und letztere sich nicht der Gemeinde so positiv entgegenstellen und er- klären solle, daß sie sich der Sache nicht annehmen werde, wenn sie nicht so viel erhalte, als sie ver- lange.
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