Ratsprotokoll vom 28. November 1875

daß, wenn auch der Turnverein diese Bedingung nicht gestellt hätte, die Gemeinde von der Feuerwehr doch nicht den Verkauf der Geräte verlangen könnte, weil zu dem Abschluße eines Kaufes die Übereinstimmung des Käufers und Verkäufers erforderlich sei, und es daher immer im Belieben der Feuerwehr stehen würde, ob sie ihre angekauften Gerate der Gemeinde käuflich überlassen wolle. G.R. Ernst drückt seine Ansicht dahin aus, daß die Gemeinde mit ihrem Gelde, die Geräte gegenwärtig für die Feuerwehr ankaufen müße und vielleicht später nochmal in die Lage kommen könne, diese Geräte für sich kaufen zu müßen, wenn es der Feuerwehr einfallen würde, den Feuerlöschdienst nicht mehr zu besorgen. G.R. Dr. Stigler erklärt, dass es eben sehr bedauerlich sei, daß die Gemeinde früher auf das Anbot des Turnvereins wegen Verkauf der Löschgeräte nicht eingegangen und seinen diesfälligen Antrag nicht angenommen habe. G.R. Leopold Huber erwiedert hierauf

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