diesem Vorgang erblicke er daher eine Pression auf die Gemeinde. Diese müße eben ihre finanzielle Lage ins Auge fassen und es werde daher auch mit Recht bei jeder Gelegenheit be- tont, daß gespart werden müße. Er stellt daher den Antrag, entweder die Feuerlöschgeräte unter denselben Bedin- gungen käuflich an sich zu bringen unter welchen sie die Feuerwehr von dem Turnverein übernommen habe, oder weil dem Vernehmen nach der Turn- verein sich beim Verkauf seiner Geräte an die Feuerwehr bedun- gen habe, daß dieselben nicht der Ge- meinde weiter verkauft werden dürften, statt der vom Comite bean- tragten Subvention von 1500 fl. eine solche von 1200 fl zu bewilligen. G.R. Bichler frägt, ob diese vom G.R. Peyrl angeführten Bedingungen tat- sächlich vom Turnverein an die Feuer- wehr gestellt worden seien und bemerkt über erfolgte Bejahung die- ser Frage durch G.R. Edelbauer, daß er diese feindselige Haltung des Turn- vereins bedauern müsse, indem dieselbe hiedurch auf die Gemeinde eine Pression ausübe. G.R. Wenhart macht aufmerksam, daß
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