zu werden verspricht, solche Wachleute aber schwer zu finden sind und weil seine von ihm mir mündlich darge- stellte Lage wirklich Mitleid einflößen muß. Dieser Vorschlag wird vom Gemeinderate angenommen. Z 380 praes. 3. Übergehend zur Tages–Ordnung ver- liest der Vorsitzende den Erlaß des h. k.k. Statthalterei–Präsidiums vom 13. November d.J. Z 3414 mit welchem dasselbe die Statuten der „freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr“ zur Modifikation eini- ger Punkte derselben und zur Genemi- gung der hienach modifizirten Statuten durch den Gemeinderat herabmittelte. Er bemerkt, daß die in diesem Sinne abgeänderten Statuten nunmehr von der Feuerwehr dem Gemeinderate zur Genemigung vorgelegt worden seien und er- sucht den Gemeinderat Tomitz im Na- men des Beratungs–Comitees dessen Antrag bekannt zu geben. G.R. Tomitz verliest sohin nachstehenden Antrag: Das Comitee beantragt, die nach- gesuchte Genemigung der vorgelegten Sta- tuten der freiwilligen Feuerwehr in Stadt Steyr zu ertheilen und nun- mehr unter der Voraussetzung der Be- scheinigung dieser Statuten durch die
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2