Nußbaumes, nachdem derselbe sein Besitzthum gefährde. – Referent stellt hienach namens der Section den Antrag, daß, nachdem Herr Rosenauer durch die Herstellung einer Holzlage ohne Baubewilligung straffällig geworden sei, auf dessen Antrag, den wie commissionell constatirt durch hinausrücken der Mauer um 21" in den Bruderhausgarten verbauten städt. Grund von circa 2/3 Quadratklafter um 5 fl Quadratklafter der Gemeinde abzulösen, nicht einzugehen, und über dessen weiteres Ansuchen um Beseitigung des Nußbaumes vorerst zu erheben, ob dessen Entfernung notwendig sei. G.R. Wenhart vermißt in diesem Antrag eine positive Bestimmung darüber, was bezüglich dieses Vorganges zu geschehen habe. Vicebürgermeister Putz beantragt den Herrn Rosenauer zur Abreissung der Mauer, soweit sie auf städt. Grund stehe zu verhalten. G.R. Peyrl frägt, ob sich nicht die Gemeinde mit einer Ablösungssumme von 20 fl pr Quadratklafter begnügen könnte.
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