bei derartigen Anlagen die wirklichen Kosten in der Regel den Kostenvoranschlag weit übersteigen, so wäre er der Ansicht, es sei dem Herrn Pointner, wenn er die Herstellungskosten auf sich nehme, ein bestimmter Betrag, etwa 1500 fl beizusteuern. Er stellt daher den Antrag, dem Herrn Pointner zur Anlage der Strasse einen Beitrag von 1500 fl anzubieten und die Bewilligung für Erbauung der neuen Häuser in diesem Stadttheil nur mit der Beschränkung zu ertheilen, daß statt der Kanäle nur Senkgruben angelegt werden dürften. Der Vorsitzende führt gegenüber diesen Ausführungen an, daß bei Anlage des neuen Stadttheils am Eisenfeld die Gemeinde wol auch bedeutende Kosten zu tragen gehabt habe, indem die Herstellung der Strasse 2000 fl und die Brückenherstellung 4000 fl gekostet habe. Was die vom G.R. Dr. Stigler beantragte Bedingung bei Ertheilung der Baubewilligung betreffe, so sei dieselbe im Widerspruch mit der Bestimmung der neuen Bauordnung, welche die Anlage von Canälen bei
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