bei derartigen Anlagen die wirklichen Kosten in der Regel den Kostenvor- anschlag weit übersteigen, so wäre er der Ansicht, es sei dem Herrn Pointner, wenn er die Herstellungs- kosten auf sich nehme, ein bestimm- ter Betrag, etwa 1500 fl beizusteuern. Er stellt daher den Antrag, dem Herrn Pointner zur Anlage der Strasse einen Beitrag von 1500 fl anzubie- ten und die Bewilligung für Erbauung der neuen Häuser in diesem Stadttheil nur mit der Beschrän- kung zu ertheilen, daß statt der Kanäle nur Senkgruben angelegt werden dürften. Der Vorsitzende führt gegenüber die- sen Ausführungen an, daß bei An- lage des neuen Stadttheils am Eisenfeld die Gemeinde wol auch bedeutende Kosten zu tragen gehabt habe, indem die Herstellung der Strasse 2000 fl und die Brückenherstellung 4000 fl gekostet habe. Was die vom G.R. Dr. Stigler beantragte Bedingung bei Ertheilung der Baubewilligung betreffe, so sei dieselbe im Widerspruch mit der Be- stimmung der neuen Bauordnung, welche die Anlage von Canälen bei
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