Der Vorsitzende gibt hiezu bekannt, daß der Gesuchsteller vom Jahre 1860 bis 1864 alljährlich um Gewährung eines Holzbezuges nachgesucht habe, worü- ber der Gemeinderat demselben diesen Bezug jedoch nur immer auch die Dauer eines Jahres bewilligt habe. Vom Jahre 1864 habe er die- sen Holzbezug im kurzen Wege ohne ausdrückliche Bewilligung des Gemeinderates erhalten, daher er diesen Gegenstand behufs seiner Re- gelung dem Gemeinderate vorlege. G.R. Peyrl stellt den Antrag, der G.R. möge dem Gesuchsteller den erwähn- ten Holzbezug auf die Dauer sei- ner städt. Bedienstung ein für allemal bewilligen. Bei der Abstimmung wird der Gegen- Antrag des G.R. Peyrl mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt, jener der Sektion zum Beschluß erhoben. – Z. 354 praes. (Mit Rücksicht auf den nächsten Punkt der Tages-Ordnung entfernt sich G.R. Pointner.) III. Section 7. G.R. Josef Huber referirt über den vom städt. Bauamt erstatteten Bericht wegen Berechnung der Kosten für
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