Der Vorsitzende gibt hiezu bekannt, daß der Gesuchsteller vom Jahre 1860 bis 1864 alljährlich um Gewährung eines Holzbezuges nachgesucht habe, worüber der Gemeinderat demselben diesen Bezug jedoch nur immer auch die Dauer eines Jahres bewilligt habe. Vom Jahre 1864 habe er diesen Holzbezug im kurzen Wege ohne ausdrückliche Bewilligung des Gemeinderates erhalten, daher er diesen Gegenstand behufs seiner Regelung dem Gemeinderate vorlege. G.R. Peyrl stellt den Antrag, der G.R. möge dem Gesuchsteller den erwähnten Holzbezug auf die Dauer seiner städt. Bedienstung ein für allemal bewilligen. Bei der Abstimmung wird der GegenAntrag des G.R. Peyrl mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt, jener der Sektion zum Beschluß erhoben. – Z. 354 praes. (Mit Rücksicht auf den nächsten Punkt der Tages-Ordnung entfernt sich G.R. Pointner.) III. Section 7. G.R. Josef Huber referirt über den vom städt. Bauamt erstatteten Bericht wegen Berechnung der Kosten für
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2