am 1. Mai 1850 geboren sind, so erlaubt sich das Amt bei dem Umstande, als bisher die Auszahlung dieser Gna- dengaben ohne separate weitere Bewilligung erfolgt ist, behufs Ord- nung dieser Angelegenheit hie- von zur Beschlußfassung Bericht zu erstatten. Schließlich wird bemerkt, daß nach den eingezogenen Erkundigungen Franz Weber Handlanger in der Waf- fenfabrik ist, während Josefa Weber bei ihrer Mutter lebt. – Steyr, 10. No- vember 1875 – Iglseder m/p. – Er stellt namens der Sektion den Antrag, die Gnadengabe der Josefa und des Franz Weber per je 20 fl zusammen 40 fl einzustellen, nachdem beide das nor- malmässige Alter längst überschrit- ten haben. – Wird angenommen. Z. 358 Präs. 5. Derselbe verliest den Amtsbericht, mit welchem mit Bezug auf die Feststellung des Präliminars die Anfrage ge- stellt wird, ob die dem hiesigen Turnverein für die Besorgung der Ertheilung des Turn-Unterrichtes an die Volksschüler mit Gemeinderatsbe- schlüssen vom 11. Juli 1862 und vom
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