am 1. Mai 1850 geboren sind, so erlaubt sich das Amt bei dem Umstande, als bisher die Auszahlung dieser Gnadengaben ohne separate weitere Bewilligung erfolgt ist, behufs Ordnung dieser Angelegenheit hievon zur Beschlußfassung Bericht zu erstatten. Schließlich wird bemerkt, daß nach den eingezogenen Erkundigungen Franz Weber Handlanger in der Waffenfabrik ist, während Josefa Weber bei ihrer Mutter lebt. – Steyr, 10. November 1875 – Iglseder m/p. – Er stellt namens der Sektion den Antrag, die Gnadengabe der Josefa und des Franz Weber per je 20 fl zusammen 40 fl einzustellen, nachdem beide das normalmässige Alter längst überschritten haben. – Wird angenommen. Z. 358 Präs. 5. Derselbe verliest den Amtsbericht, mit welchem mit Bezug auf die Feststellung des Präliminars die Anfrage gestellt wird, ob die dem hiesigen Turnverein für die Besorgung der Ertheilung des Turn-Unterrichtes an die Volksschüler mit Gemeinderatsbeschlüssen vom 11. Juli 1862 und vom
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