Ratsprotokoll vom 19. November 1875

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 19. November 1875 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protocoll aufgenommen über die Sitzung des Ge- meinderates der Stadt Steyr, am 19. No- vember 1875 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer Vicebürgermeister: Leopold Putz Die Gemeinderäte: Karl von Koller Franz Bichler Josef Peyrl Karl Edelbauer Franz Ploberger Josef Ernst Georg Pointner Josef Haller Dr. Alois Stigler Franz Hoffmann Franz Tomitz Josef Huber Wenzl Wenhart Leopold Huber Der Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und kon- statirt die Anwesenheit der zur Beschlußfas- sung erforderlichen Anzahl von Gemein-

Protocoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am 19. November 1875 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer Vicebürgermeister: Leopold Putz Die Gemeinderäte: Karl von Koller Franz Bichler, Josef Peyrl Karl Edelbauer Franz Ploberger Josef Ernst Georg Pointner Josef Haller Dr. Alois Stigler Franz Hoffmann Franz Tomitz Josef Huber Wenzl Wenhart Leopold Huber Der Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfassung erforderlichen Anzahl von Gemein-

derats-Mitgliedern und ersucht die G.R. Pointner und Tomitz die Verifikation des Protokolls zu übernehmen. Er verliest sodann ein Schreiben des G.R. Josef Werndl, mit welchem derselbe sein Ausbleiben von der heutigen Sitzung entschuldigt. Übergehend zur Tages-Ordnung verliest er 1. nachstehenden Amtsbericht: Löbliche Gemeinde-Vorstehung! – Mit Sitzungsbeschluß des Gemeinderats vom 18. Juni d.J. wurde die Veräußerung des der Stadt gehörigen Hauses No. 303 Ennsdorf (Schulgebäude) beschlossen und wegen dessen Begebung unterm 6. Oktober d.J. Z. 6293 eine Offertausschreibung veranlaßt, womit Kauflustige zur Einbringung ihrer Anbote bis Ende Oktober eingeladen wurden. – Nachdem nun dieser Termin abgelaufen ist, so beehrt sich das Amt anzuzeigen, daß bis jetzt kein Offert eingelaufen ist. Eine auf den Ankauf dieses Hauses bezugnehmende Zuschrift des Litografen Herrn Emil Prietzel liegt bei. – Steyr, 2. November 1875 – L.A. Iglseder Gemeinde–Sekretär. Der Vorsitzende verliest auch dieses Schreiben, mit welchem H. Prietzel die Gründe bekannt gibt, warum er

derats-Mitgliedern und ersucht die G.R. Point- ner und Tomitz die Verifikation des Pro- tokolls zu übernehmen. Er verliest sodann ein Schreiben des G.R. Josef Werndl, mit welchem derselbe sein Ausbleiben von der heutigen Sit- zung entschuldigt. Übergehend zur Tages-Ordnung verliest er 1. nachstehenden Amtsbericht: Löbliche Gemeinde-Vorstehung! – Mit Sitzungs- beschluß des Gemeinderats vom 18. Juni d.J. wurde die Veräußerung des der Stadt gehörigen Hauses No. 303 Ennsdorf (Schulgebäude) beschlossen und wegen dessen Begebung unterm 6. Okto- ber d.J. Z. 6293 eine Offertausschreibung veranlaßt, womit Kauflustige zur Einbringung ihrer Anbote bis Ende Oktober eingeladen wurden. – Nachdem nun dieser Termin abgelaufen ist, so beehrt sich das Amt anzuzeigen, daß bis jetzt kein Offert eingelaufen ist. Eine auf den Ankauf dieses Hauses bezugneh- mende Zuschrift des Litografen Herrn Emil Prietzel liegt bei. – Steyr, 2. November 1875 – L.A. Iglseder Gemeinde–Sekretär. Der Vorsitzende verliest auch dieses Schreiben, mit welchem H. Prietzel die Gründe bekannt gibt, warum er

kein Offert eingebracht habe und das Ersu- chen stellt, für den Fall, als die Gemeinde das Ennsdorferschulgebäude um den Preis von 10.000 fl zu veräußern ge- willt wäre, ihm dies bekannt zu geben. G.R. Ploberger stellt den Antrag, es solle dieses Gebäude im Wege der freiwilli- gen Lizitation mit dem Schätzungswert als Ausrufspreis unter Vorbehalt der Rati- fikation des Verkaufes durch den Gemein- derat veräußert werden. G.R. Dr. Stigler erklärt, sich der Abstim- mung zu enthalten, nachdem er prinzi- piell gegen die Veräußerung dieses Ge- bäudes sei, welches vielleicht später wieder für Schulzwecke benötigt werden könnte. Der Antrag des G.R. Ploberger wird einstimmig angenommen. – Z. 10558. 2. Der Vorsitzende ersucht die Wal des Co- mitees zur Beratung des Präliminars vorzunehmen, und frägt, ob hiebei der bisherige Usus, wonach dieses Comi- tee aus den Mitgliedern der Finanz- Sektion und den Obmännern der üb- rigen Sektionen zusammengesetzt war, beibehalten werden wolle. G.R. von Koller erklärt sich für die Vor- name einer Wal.

kein Offert eingebracht habe und das Ersuchen stellt, für den Fall, als die Gemeinde das Ennsdorferschulgebäude um den Preis von 10.000 fl zu veräußern gewillt wäre, ihm dies bekannt zu geben. G.R. Ploberger stellt den Antrag, es solle dieses Gebäude im Wege der freiwilligen Lizitation mit dem Schätzungswert als Ausrufspreis unter Vorbehalt der Ratifikation des Verkaufes durch den Gemeinderat veräußert werden. G.R. Dr. Stigler erklärt, sich der Abstimmung zu enthalten, nachdem er prinzipiell gegen die Veräußerung dieses Gebäudes sei, welches vielleicht später wieder für Schulzwecke benötigt werden könnte. Der Antrag des G.R. Ploberger wird einstimmig angenommen. – Z. 10558. 2. Der Vorsitzende ersucht die Wal des Comitees zur Beratung des Präliminars vorzunehmen, und frägt, ob hiebei der bisherige Usus, wonach dieses Comitee aus den Mitgliedern der FinanzSektion und den Obmännern der übrigen Sektionen zusammengesetzt war, beibehalten werden wolle. G.R. von Koller erklärt sich für die Vorname einer Wal.

G.R. Ernst schlägt zu Mitgliedern dieses Comitees die Finanz-Section, den Vicebürgermeister Putz und die G.R. Peyrl, Ploberger und Pointner vor. G.R. v. Koller macht aufmerksam, daß nach § 7 der Geschäfts-Ordnung jedes Comitee aus höchstens 8 Mitgliedern bestehen dürfe, während nach dem Antrage des G.R. Ernst dasselbe, da die FinanzSection 5 Mitglieder zähle, aus 9 G.R. zusammengesetzt wäre. Hierüber ersucht Vice-Bürgermeister Putz, ihn nur als Ersatzmann gewält zu betrachten. Der Vorsitzende bemerkt, daß bei dieser Zusammensetzung die Bau-Sektion in Comitee gar nicht vertreten wäre, worauf G.R. Ploberger ersucht, ihn aus der vorgeschlagenen Liste auszustreichen. Es wird sohin G.R. Josef Huber statt des G.R. Ploberger zum Mitglied des Comitees bestimmt, u. im übrigen den Vorschlag des G.R. Ernst akzeptirt. I. Section 3. G.R. v. Koller verliest das Gesuch des Herrn Johann Gilg, verehelichten Fleischselcher und Wurstmacher im Hause No. 66 in Grünmarkt, um Aufnahme in den Gemeinde-Verbande der Stadt Steyr und Verleihung des

G.R. Ernst schlägt zu Mitgliedern dieses Co- mitees die Finanz-Section, den Vice- bürgermeister Putz und die G.R. Peyrl, Ploberger und Pointner vor. G.R. v. Koller macht aufmerksam, daß nach § 7 der Geschäfts-Ordnung jedes Comi- tee aus höchstens 8 Mitgliedern beste- hen dürfe, während nach dem Antrage des G.R. Ernst dasselbe, da die Finanz- Section 5 Mitglieder zähle, aus 9 G.R. zusammengesetzt wäre. Hierüber ersucht Vice-Bürgermeister Putz, ihn nur als Ersatzmann gewält zu betrachten. Der Vorsitzende bemerkt, daß bei die- ser Zusammensetzung die Bau-Sektion in Comitee gar nicht vertreten wä- re, worauf G.R. Ploberger ersucht, ihn aus der vorgeschlagenen Liste aus- zustreichen. Es wird sohin G.R. Josef Huber statt des G.R. Ploberger zum Mitglied des Comitees bestimmt, u. im übrigen den Vorschlag des G.R. Ernst akzeptirt. I. Section 3. G.R. v. Koller verliest das Gesuch des Herrn Johann Gilg, verehelichten Fleisch- selcher und Wurstmacher im Hause No. 66 in Grünmarkt, um Aufnah- me in den Gemeinde-Verbande der Stadt Steyr und Verleihung des

Bürgerrechtes gegen Entrichtung der be- stehenden Taxe, und stellt nach Verle- sung des Gesuches namens der Sektion den Antrag auf Abweisung dieses Ge- suches, nachdem der Gesuchsteller kein oesterreichischer Staatsbürger sei und ihm daher auch die Qualifikation zur Erlangung des Bürgerrechtes fehle, be- hufs dessen Aufname resp. bedingter Zusicherung dieser Aufname in den Gemeindeverband aber die nötigen Belege nicht beigebracht worden seien. Wird angenommen. – Z. 10355. II. Section 4. G.R. Leopold Huber verliest nachste- henden Amtsbericht: „Mit Gemeinderats- beschluß vom 2. März 1858 wurde der städt. Registrantenswittwe Frau Fran- ziska Weeber die normalmässige Pen- sion pr 116 fl 40 kr C.Mz. zuerkannt und deren Kindern Josefa und Franz bis zur Erreichung des normal- mässigen Alters eine jährliche Gna- dengabe von je 20 fl, zus. 40 fl als Erziehungsbeitrag bewilligt. Nachdem nun Josefa und Franz Weeber das normalmäßige Alter längst erreicht haben, indem Jo- sefa am 30. Juni 1844 und Franz

Bürgerrechtes gegen Entrichtung der bestehenden Taxe, und stellt nach Verlesung des Gesuches namens der Sektion den Antrag auf Abweisung dieses Gesuches, nachdem der Gesuchsteller kein oesterreichischer Staatsbürger sei und ihm daher auch die Qualifikation zur Erlangung des Bürgerrechtes fehle, behufs dessen Aufname resp. bedingter Zusicherung dieser Aufname in den Gemeindeverband aber die nötigen Belege nicht beigebracht worden seien. Wird angenommen. – Z. 10355. II. Section 4. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Mit Gemeinderatsbeschluß vom 2. März 1858 wurde der städt. Registrantenswittwe Frau Franziska Weeber die normalmässige Pension pr 116 fl 40 kr C.Mz. zuerkannt und deren Kindern Josefa und Franz bis zur Erreichung des normalmässigen Alters eine jährliche Gnadengabe von je 20 fl, zus. 40 fl als Erziehungsbeitrag bewilligt. Nachdem nun Josefa und Franz Weeber das normalmäßige Alter längst erreicht haben, indem Josefa am 30. Juni 1844 und Franz

am 1. Mai 1850 geboren sind, so erlaubt sich das Amt bei dem Umstande, als bisher die Auszahlung dieser Gnadengaben ohne separate weitere Bewilligung erfolgt ist, behufs Ordnung dieser Angelegenheit hievon zur Beschlußfassung Bericht zu erstatten. Schließlich wird bemerkt, daß nach den eingezogenen Erkundigungen Franz Weber Handlanger in der Waffenfabrik ist, während Josefa Weber bei ihrer Mutter lebt. – Steyr, 10. November 1875 – Iglseder m/p. – Er stellt namens der Sektion den Antrag, die Gnadengabe der Josefa und des Franz Weber per je 20 fl zusammen 40 fl einzustellen, nachdem beide das normalmässige Alter längst überschritten haben. – Wird angenommen. Z. 358 Präs. 5. Derselbe verliest den Amtsbericht, mit welchem mit Bezug auf die Feststellung des Präliminars die Anfrage gestellt wird, ob die dem hiesigen Turnverein für die Besorgung der Ertheilung des Turn-Unterrichtes an die Volksschüler mit Gemeinderatsbeschlüssen vom 11. Juli 1862 und vom

am 1. Mai 1850 geboren sind, so erlaubt sich das Amt bei dem Umstande, als bisher die Auszahlung dieser Gna- dengaben ohne separate weitere Bewilligung erfolgt ist, behufs Ord- nung dieser Angelegenheit hie- von zur Beschlußfassung Bericht zu erstatten. Schließlich wird bemerkt, daß nach den eingezogenen Erkundigungen Franz Weber Handlanger in der Waf- fenfabrik ist, während Josefa Weber bei ihrer Mutter lebt. – Steyr, 10. No- vember 1875 – Iglseder m/p. – Er stellt namens der Sektion den Antrag, die Gnadengabe der Josefa und des Franz Weber per je 20 fl zusammen 40 fl einzustellen, nachdem beide das nor- malmässige Alter längst überschrit- ten haben. – Wird angenommen. Z. 358 Präs. 5. Derselbe verliest den Amtsbericht, mit welchem mit Bezug auf die Feststellung des Präliminars die Anfrage ge- stellt wird, ob die dem hiesigen Turnverein für die Besorgung der Ertheilung des Turn-Unterrichtes an die Volksschüler mit Gemeinderatsbe- schlüssen vom 11. Juli 1862 und vom

23. Oktober 1863 bewilligte um bis jetzt ausgezahlte Subvention pr monatlich 10 fl demselben auch fernerhin zu belassen sei, nachdem durch die inzwischen geänder- ten Verhältnisse der Grund zur Bewil- ligung dieser Subvention wegge- fallen sei, da die Betheilung des Turn- Unterrichtes an die Schulkinder nicht mehr durch den Turn-Verein resp. den von diesem angestellten Lehrer, sondern durch die Volksschullehrer selbst erfolge. Referent stellt namens der Section den Antrag auf Einstellung dieser Sub- vention, nachdem die Schulkinder nicht mehr durch den Turnlehrer des Turnvereins, sondern durch die Leh- rer der Schule selbst den Turnunter- richt erhalten. – Beschluß nach Antrag. Z. 10789. 6. Derselbe verliest das Gesuch des städt. Bau-Inspizienten Hrn. Ignatz Donberger, womit er um den Fort- bezug des bisher von ihm bezogenen Holzgenußes von 4 Klafter weicher 30" Scheiter bittet, und stellt namens der Section den Antrag, es sei dem Gesuchsteller der Bezug von 4 Klafter solchen Holzes für ein Jahr zu bewilligen.

23. Oktober 1863 bewilligte um bis jetzt ausgezahlte Subvention pr monatlich 10 fl demselben auch fernerhin zu belassen sei, nachdem durch die inzwischen geänderten Verhältnisse der Grund zur Bewilligung dieser Subvention weggefallen sei, da die Betheilung des TurnUnterrichtes an die Schulkinder nicht mehr durch den Turn-Verein resp. den von diesem angestellten Lehrer, sondern durch die Volksschullehrer selbst erfolge. Referent stellt namens der Section den Antrag auf Einstellung dieser Subvention, nachdem die Schulkinder nicht mehr durch den Turnlehrer des Turnvereins, sondern durch die Lehrer der Schule selbst den Turnunterricht erhalten. – Beschluß nach Antrag. Z. 10789. 6. Derselbe verliest das Gesuch des städt. Bau-Inspizienten Hrn. Ignatz Donberger, womit er um den Fortbezug des bisher von ihm bezogenen Holzgenußes von 4 Klafter weicher 30" Scheiter bittet, und stellt namens der Section den Antrag, es sei dem Gesuchsteller der Bezug von 4 Klafter solchen Holzes für ein Jahr zu bewilligen.

Der Vorsitzende gibt hiezu bekannt, daß der Gesuchsteller vom Jahre 1860 bis 1864 alljährlich um Gewährung eines Holzbezuges nachgesucht habe, worüber der Gemeinderat demselben diesen Bezug jedoch nur immer auch die Dauer eines Jahres bewilligt habe. Vom Jahre 1864 habe er diesen Holzbezug im kurzen Wege ohne ausdrückliche Bewilligung des Gemeinderates erhalten, daher er diesen Gegenstand behufs seiner Regelung dem Gemeinderate vorlege. G.R. Peyrl stellt den Antrag, der G.R. möge dem Gesuchsteller den erwähnten Holzbezug auf die Dauer seiner städt. Bedienstung ein für allemal bewilligen. Bei der Abstimmung wird der GegenAntrag des G.R. Peyrl mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt, jener der Sektion zum Beschluß erhoben. – Z. 354 praes. (Mit Rücksicht auf den nächsten Punkt der Tages-Ordnung entfernt sich G.R. Pointner.) III. Section 7. G.R. Josef Huber referirt über den vom städt. Bauamt erstatteten Bericht wegen Berechnung der Kosten für

Der Vorsitzende gibt hiezu bekannt, daß der Gesuchsteller vom Jahre 1860 bis 1864 alljährlich um Gewährung eines Holzbezuges nachgesucht habe, worü- ber der Gemeinderat demselben diesen Bezug jedoch nur immer auch die Dauer eines Jahres bewilligt habe. Vom Jahre 1864 habe er die- sen Holzbezug im kurzen Wege ohne ausdrückliche Bewilligung des Gemeinderates erhalten, daher er diesen Gegenstand behufs seiner Re- gelung dem Gemeinderate vorlege. G.R. Peyrl stellt den Antrag, der G.R. möge dem Gesuchsteller den erwähn- ten Holzbezug auf die Dauer sei- ner städt. Bedienstung ein für allemal bewilligen. Bei der Abstimmung wird der Gegen- Antrag des G.R. Peyrl mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt, jener der Sektion zum Beschluß erhoben. – Z. 354 praes. (Mit Rücksicht auf den nächsten Punkt der Tages-Ordnung entfernt sich G.R. Pointner.) III. Section 7. G.R. Josef Huber referirt über den vom städt. Bauamt erstatteten Bericht wegen Berechnung der Kosten für

die Straßen- und Canalherstellung auf dem vom Herrn Georg Pointner zur Parzellirung beantragten soge- nannten Inangerfeld. Derselbe lau- tet: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung. In der Nebenlage unterbreitet der ergebenst Gefertigte den Gesammtko- sten-Voranschlag über die neue Stras- senanlage sammt Kanalisirung auf dem Pointnerischen Grunde mit 14009 fl 86 xr, welcher Betrag im Vorausmaße in der Zusammen- stellung nach Kategorien genau spezifizirt erscheint. – Sollten diese Neuherstellungen zur Wirklichkeit werden, so ist der alte Unratska- nal in der Johannesgasse auf 74° Län- ge unbedingt zu klein. Die Kosten dieser Neuherstellung mit den bei der Abreißung gewonnenen Mate- riale und Wiederherstellung auf die notwendige Größe erfordert einen Gesammtaufwand von 1924 fl 26 xr daher im Totale 15.934 fl 12 xr. Es ist die Ansicht des ergebenst Gefertigten daß, um den Bedürfnissen einer Vergrößerung der Stadt Steyr Rechnung zu tragen, es nicht unbedingt notwendig

die Straßen- und Canalherstellung auf dem vom Herrn Georg Pointner zur Parzellirung beantragten sogenannten Inangerfeld. Derselbe lautet: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung. In der Nebenlage unterbreitet der ergebenst Gefertigte den Gesammtkosten-Voranschlag über die neue Strassenanlage sammt Kanalisirung auf dem Pointnerischen Grunde mit 14009 fl 86 xr, welcher Betrag im Vorausmaße in der Zusammenstellung nach Kategorien genau spezifizirt erscheint. – Sollten diese Neuherstellungen zur Wirklichkeit werden, so ist der alte Unratskanal in der Johannesgasse auf 74° Länge unbedingt zu klein. Die Kosten dieser Neuherstellung mit den bei der Abreißung gewonnenen Materiale und Wiederherstellung auf die notwendige Größe erfordert einen Gesammtaufwand von 1924 fl 26 xr daher im Totale 15.934 fl 12 xr. Es ist die Ansicht des ergebenst Gefertigten daß, um den Bedürfnissen einer Vergrößerung der Stadt Steyr Rechnung zu tragen, es nicht unbedingt notwendig

erscheint, die Kanalisirung sofort im ersten Baujahre in Angriff zu nehmen, sondern daß letztere ganz gut auf spätere Zeiten verschoben werden kann, nur muß darauf Rücksicht genommen werden, daß bei der Erbauung dieser Häuser die Kanalisierung gleich angelegt wird, um später in den Kanal einzapfen zu können. Dadurch würden sich die Kosten beiläufig auf die Hälfte reduziren, wenn die neuen Häuser sich Anfangs mit Senkgruben begnügen, und erst wenn der größte Theil dieser Häusergruppe vollendet ist, die vollständige Kanalisirung ausgeführt würde. Übrigens würden auch unter dieser Voraussetzung sich die anfänglichen Kosten noch veringern lassen. Es erscheint nemlich die sofortige Herstellung der unmittelbaren geraden Verbindung des neuen Stadttheils mit der Johannisgasse keineswegs unbedingt erforderlich, da derselbe ohnehin durch die beiden Seitenzugänge mit der Stadt verbunden ist. Wenn daher die Eröffnung dieser Strasse vorläufig noch aufgeschoben

erscheint, die Kanalisirung sofort im ersten Baujahre in Angriff zu nehmen, sondern daß letztere ganz gut auf spätere Zeiten verscho- ben werden kann, nur muß da- rauf Rücksicht genommen werden, daß bei der Erbauung dieser Häuser die Kanalisierung gleich angelegt wird, um später in den Kanal einzapfen zu können. Dadurch würden sich die Kosten beiläufig auf die Hälfte reduziren, wenn die neuen Häu- ser sich Anfangs mit Senkgruben begnügen, und erst wenn der größte Theil dieser Häusergruppe vollendet ist, die vollständige Ka- nalisirung ausgeführt würde. Übrigens würden auch unter die- ser Voraussetzung sich die anfäng- lichen Kosten noch veringern las- sen. Es erscheint nemlich die so- fortige Herstellung der unmittelbaren geraden Verbindung des neuen Stadt- theils mit der Johannisgasse keines- wegs unbedingt erforderlich, da der- selbe ohnehin durch die beiden Seiten- zugänge mit der Stadt verbunden ist. Wenn daher die Eröffnung dieser Strasse vorläufig noch aufgeschoben

würde, so würde ein Theil der Ko- sten für die Grundeinlösung und die gesammten bedeutenden Kosten des Durchbruchs wegfallen und die neue Anlage mit einem Kostenaufwand von ca. 2500 fl hergestellt werden kön- nen. Die Einheitspreise dieser Bau- herstellungen sind den hiesigen Lokalpreisen entnommen. Situations- plan liegt bei. – Steyr, am 15. November 1875. Joh. Helm m/p. Referent bemerkt hiezu nachstehen- des: In Angelegenheit der Straßenanlage auf den zu parzellirenden Grund des Herrn Georg Pointner sind vom städt. Bauamte die Situations & Profil- pläne verfaßt und sammt genau spe- cificirter Kostenberechnung hier vor- gelegt. Was die Querstrasse als direk- te Verbindung mit dem Eisenbahn-Via- dukt anbelangt, stellt sich ein ungünsti- ges Steigungsverhältnis, nämlich pr Klaf- ter 12 heraus, was für eine neue Stras- senanlage nicht entsprechend erscheint. Damit jedoch der neue Stadttheil mit Ennsdorf zunächst in Verbindung kom- me, wäre ein Fußweg mit einer Breite von 8' bis 9' und über die Böschung eine steinerne Stiege in gleicher Brei- te

würde, so würde ein Theil der Kosten für die Grundeinlösung und die gesammten bedeutenden Kosten des Durchbruchs wegfallen und die neue Anlage mit einem Kostenaufwand von ca. 2500 fl hergestellt werden können. Die Einheitspreise dieser Bauherstellungen sind den hiesigen Lokalpreisen entnommen. Situationsplan liegt bei. – Steyr, am 15. November 1875. Joh. Helm m/p. Referent bemerkt hiezu nachstehendes: In Angelegenheit der Straßenanlage auf den zu parzellirenden Grund des Herrn Georg Pointner sind vom städt. Bauamte die Situations & Profilpläne verfaßt und sammt genau specificirter Kostenberechnung hier vorgelegt. Was die Querstrasse als direkte Verbindung mit dem Eisenbahn-Viadukt anbelangt, stellt sich ein ungünstiges Steigungsverhältnis, nämlich pr Klafter 12 heraus, was für eine neue Strassenanlage nicht entsprechend erscheint. Damit jedoch der neue Stadttheil mit Ennsdorf zunächst in Verbindung komme, wäre ein Fußweg mit einer Breite von 8' bis 9' und über die Böschung eine steinerne Stiege in gleicher Breite

anzubringen, deren Kosten wären durch das städt. Bauamt zu erheben. Im weiteren schließt sich die Section der Ansicht des Herrn Ingeneur Helm an, daß nämlich die Straßenanlage, welche einen Kostenaufwand von circa 2500 fl beansprucht, in Ausführung zu bringen sei; jedoch müßten bei den neu zuerbauenden Häusern die vollständige Kanalisirung bis zu dem, seinerzeit herzustellenden Hauptkanal sogleich angelegt werden. Vorläufig müßten sich diese neu anzulegenden Häuser mit Senkgruben behelfen. Die Herstellung des Hauptkanals wäre in einer Zeit von 5 Jahren in Ausführung zu bringen. Auf das hin ist die Möglichkeit geboten den Bau der neuen Häuser sofort beginnen zu können. Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. G.R. Bichler glaubt, daß wol alle darüber einig seien, daß die Entstehung eines neuen Stadttheiles wünschenswert sei, aber ältere Stadttheile müßten vor allem andern berücksichtigt werden. Er weist insbesonders auf die Vorstädte Ort und Wieserfeld hin, wozu Beseitigung des Unrates und der

anzubringen, deren Kosten wären durch das städt. Bauamt zu erheben. Im weiteren schließt sich die Section der Ansicht des Herrn Ingeneur Helm an, daß nämlich die Straßenanlage, wel- che einen Kostenaufwand von circa 2500 fl beansprucht, in Ausführung zu bringen sei; jedoch müßten bei den neu zuerbauenden Häusern die vollständige Kanalisirung bis zu dem, seinerzeit herzustellenden Haupt- kanal sogleich angelegt werden. Vor- läufig müßten sich diese neu anzu- legenden Häuser mit Senkgruben behelfen. Die Herstellung des Haupt- kanals wäre in einer Zeit von 5 Jah- ren in Ausführung zu bringen. Auf das hin ist die Möglichkeit geboten den Bau der neuen Häuser sofort begin- nen zu können. Der Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. G.R. Bichler glaubt, daß wol alle darüber einig seien, daß die Entstehung eines neuen Stadttheiles wünschenswert sei, aber ältere Stadttheile müßten vor allem andern berücksichtigt werden. Er weist insbesonders auf die Vor- städte Ort und Wieserfeld hin, wozu Beseitigung des Unrates und der

Jauche keine Vorkehrungen getroffen wurden. Die dort bestehenden, schon seit mehr als 100 Jahren steuertragenden Häuser haben in erster Linie Anspruch auf Canalisirung um so mehr, als die dort vorhandenen Übelstande geradezu sanitätswidrig seien. Er stellt daher den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, daß zuerst die älteren Stadttheile mit Canälen zu versehen seien und daß erst hienach auf Neubau- ten Rücksicht zu nehmen sei. G.R. Ernst bemerkt, daß im Falle der Gemeinderat dieses Projekt nach dem Begehren des Herrn Pointner durchführe, zu gewärtigen sei, daß im Falle, als in einer entfernten zum Stadtgebiet gehörigen Gegend ein neuer Stadttheil von irgend jemand errichtet werden möchte, auch dieser die Straßen und Canalherstellung verlangen könnte, wo- durch der Gemeinde noch höhere Kosten erwachsen würden. Er spricht sich daher gegen eine solche Herstellung auf Kosten der Gemeinde aus. Der Vorsitzende gibt zu bedenken, daß die Gemeinde-Verwaltung wol mit Recht ein Vorwurf treffen könnte, wenn sie sich der Entwickelung und Ausdeh- nung

Jauche keine Vorkehrungen getroffen wurden. Die dort bestehenden, schon seit mehr als 100 Jahren steuertragenden Häuser haben in erster Linie Anspruch auf Canalisirung um so mehr, als die dort vorhandenen Übelstande geradezu sanitätswidrig seien. Er stellt daher den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, daß zuerst die älteren Stadttheile mit Canälen zu versehen seien und daß erst hienach auf Neubauten Rücksicht zu nehmen sei. G.R. Ernst bemerkt, daß im Falle der Gemeinderat dieses Projekt nach dem Begehren des Herrn Pointner durchführe, zu gewärtigen sei, daß im Falle, als in einer entfernten zum Stadtgebiet gehörigen Gegend ein neuer Stadttheil von irgend jemand errichtet werden möchte, auch dieser die Straßen und Canalherstellung verlangen könnte, wodurch der Gemeinde noch höhere Kosten erwachsen würden. Er spricht sich daher gegen eine solche Herstellung auf Kosten der Gemeinde aus. Der Vorsitzende gibt zu bedenken, daß die Gemeinde-Verwaltung wol mit Recht ein Vorwurf treffen könnte, wenn sie sich der Entwickelung und Ausdehnung

der Stadt unbedingt entgegenstelle. Er weist darauf hin daß, wenn die Anlage nach dem Sektionsantrage mit dem Aufwande von 2500 fl hergestellt würde, dies eine produktive Auslage sei, da die neuen Häuser sofort Gemeinde-Umlagen abwerfen und steuertragende Gewerbe entstehen würden. G.R. Dr. Stigler erwähnt, daß in Steyr Stadttheile angelegt worden seien, wo keine solchen Opfer verlangt und gebracht worden wären. Er macht diesfalls auf die Arbeiterhäuser am Eisenfeld aufmerksam, wo die Gemeinde außer der Anlage der Hauptstrasse keine Kosten getroffen hätten. Herr Pointner habe bei der Anlage selbst den meisten Nutzen, während die Gemeinde mit Rücksicht auf ihre finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sei, Opfer zu bringen. Allerdings könne sich der Gemeinderat der Ausdehnung der Stadt insbesonders mit Rücksicht auf die herrschende Wohnungsnot nicht feindselig entgegenstellen und müßte er sich daher für eine Unterstützung des Unternehmens aussprechen. Da aber

der Stadt unbedingt entgegenstelle. Er weist darauf hin daß, wenn die An- lage nach dem Sektionsantrage mit dem Aufwande von 2500 fl hergestellt würde, dies eine produktive Ausla- ge sei, da die neuen Häuser sofort Gemeinde-Umlagen abwerfen und steuertragende Gewerbe entstehen würden. G.R. Dr. Stigler erwähnt, daß in Steyr Stadttheile angelegt worden seien, wo keine solchen Opfer verlangt und ge- bracht worden wären. Er macht dies- falls auf die Arbeiterhäuser am Eisen- feld aufmerksam, wo die Gemeinde außer der Anlage der Hauptstrasse keine Kosten getroffen hätten. Herr Pointner habe bei der Anlage selbst den meisten Nutzen, während die Gemeinde mit Rücksicht auf ihre finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sei, Opfer zu bringen. Allerdings könne sich der Gemeinderat der Aus- dehnung der Stadt insbesonders mit Rücksicht auf die herrschende Woh- nungsnot nicht feindselig ent- gegenstellen und müßte er sich da- her für eine Unterstützung des Un- ternehmens aussprechen. Da aber

bei derartigen Anlagen die wirklichen Kosten in der Regel den Kostenvor- anschlag weit übersteigen, so wäre er der Ansicht, es sei dem Herrn Pointner, wenn er die Herstellungs- kosten auf sich nehme, ein bestimm- ter Betrag, etwa 1500 fl beizusteuern. Er stellt daher den Antrag, dem Herrn Pointner zur Anlage der Strasse einen Beitrag von 1500 fl anzubie- ten und die Bewilligung für Erbauung der neuen Häuser in diesem Stadttheil nur mit der Beschrän- kung zu ertheilen, daß statt der Kanäle nur Senkgruben angelegt werden dürften. Der Vorsitzende führt gegenüber die- sen Ausführungen an, daß bei An- lage des neuen Stadttheils am Eisenfeld die Gemeinde wol auch bedeutende Kosten zu tragen gehabt habe, indem die Herstellung der Strasse 2000 fl und die Brückenherstellung 4000 fl gekostet habe. Was die vom G.R. Dr. Stigler beantragte Bedingung bei Ertheilung der Baubewilligung betreffe, so sei dieselbe im Widerspruch mit der Be- stimmung der neuen Bauordnung, welche die Anlage von Canälen bei

bei derartigen Anlagen die wirklichen Kosten in der Regel den Kostenvoranschlag weit übersteigen, so wäre er der Ansicht, es sei dem Herrn Pointner, wenn er die Herstellungskosten auf sich nehme, ein bestimmter Betrag, etwa 1500 fl beizusteuern. Er stellt daher den Antrag, dem Herrn Pointner zur Anlage der Strasse einen Beitrag von 1500 fl anzubieten und die Bewilligung für Erbauung der neuen Häuser in diesem Stadttheil nur mit der Beschränkung zu ertheilen, daß statt der Kanäle nur Senkgruben angelegt werden dürften. Der Vorsitzende führt gegenüber diesen Ausführungen an, daß bei Anlage des neuen Stadttheils am Eisenfeld die Gemeinde wol auch bedeutende Kosten zu tragen gehabt habe, indem die Herstellung der Strasse 2000 fl und die Brückenherstellung 4000 fl gekostet habe. Was die vom G.R. Dr. Stigler beantragte Bedingung bei Ertheilung der Baubewilligung betreffe, so sei dieselbe im Widerspruch mit der Bestimmung der neuen Bauordnung, welche die Anlage von Canälen bei

Neubauten vorschreibe. G.R. Peyrl bemerkt, daß die Bewohner jener Stadttheile, welche keine Kanäle haben, mit dem vorliegenden Projekt der Canalherstellung durch die Gemeinde in diesem neuen Stadttheile nicht einverstanden seien. Er glaubt, daß derselbe, auch wenn die Gemeinde keinen Beitrag hiezu bewillige, dennoch entstehen werde und spricht sich daher gegen den Sektionsantrag um so mehr aus, als hiedurch auf eine Reihe von Jahren Lasten auf sich genommen und daher den nachfolgenden Mitgliedern des Gemeinderates vorgegriffen würde. Vicebürgermeister Putz macht aufmerksam, daß nach dem Sektionsantrage die Gemeinde sich zur Canalherstellung in 5 Jahren verpflichte, daher dieselbe die ganzen namhaften Kosten, wenn auch nicht auf einmal bestreiten müße. Er hält diesen Anspruch im Verhältnis zu den wenigen Häusern, um welche die Stadt vermehrt würde, zu groß und spricht sich daher gegen die Durchführung dieses Projektes in der beantragten Weise aus. Der Vorsitzende bemerkt, daß Herr

Neubauten vorschreibe. G.R. Peyrl bemerkt, daß die Bewohner jener Stadttheile, welche keine Kanäle haben, mit dem vorliegenden Projekt der Canalherstellung durch die Gemeinde in diesem neuen Stadttheile nicht ein- verstanden seien. Er glaubt, daß der- selbe, auch wenn die Gemeinde keinen Beitrag hiezu bewillige, dennoch ent- stehen werde und spricht sich daher gegen den Sektionsantrag um so mehr aus, als hiedurch auf eine Reihe von Jahren Lasten auf sich genommen und daher den nach- folgenden Mitgliedern des Gemein- derates vorgegriffen würde. Vicebürgermeister Putz macht auf- merksam, daß nach dem Sektions- antrage die Gemeinde sich zur Canal- herstellung in 5 Jahren verpflichte, daher dieselbe die ganzen namhaften Kosten, wenn auch nicht auf ein- mal bestreiten müße. Er hält diesen Anspruch im Verhältnis zu den wenigen Häusern, um welche die Stadt vermehrt würde, zu groß und spricht sich daher gegen die Durchführung dieses Projektes in der beantragten Weise aus. Der Vorsitzende bemerkt, daß Herr

Pointner sich privatim geäußert habe, die Straßen und Canalherstellung auf eigene Kosten zu veranlassen, wenn die neu zu erbauenden Häuser auf eine längere Reihe von Jahren von den Communalumlagen befreit würden. Der Referent bemerkt, daß durch die- se Mittheilung des Vorsitzenden die vorliegende Angelegenheit in ein ganz neues Stadium trete und stellt daher den Antrag, diesen Ge- genstand zu vertagen und mit Herrn Pointner in der angedeu- teten Richtung neue Verhandlun- gen einzuleiten. G.R. Bichler spricht sich gegen die Erthei- lung einer solchen Steuerbefreiung aus, weil dies für andere Neubau- ten Consequenzen nach sich ziehen und der Gemeinderat gegenüber ähnlichen spätern Ansuchen sich in einer Zwangslage befinden würde. Nachdem noch die G.R. Ploberger u. Dr. Stigler sich für die Betheilung der Communalumlagen-Befreiung auf mehrere Jahre unter den gestellten Bedingungen aussprechen und letzterer insbesonders betont, daß, wenn Herr Pointner so große Auslagen auf sich

Pointner sich privatim geäußert habe, die Straßen und Canalherstellung auf eigene Kosten zu veranlassen, wenn die neu zu erbauenden Häuser auf eine längere Reihe von Jahren von den Communalumlagen befreit würden. Der Referent bemerkt, daß durch diese Mittheilung des Vorsitzenden die vorliegende Angelegenheit in ein ganz neues Stadium trete und stellt daher den Antrag, diesen Gegenstand zu vertagen und mit Herrn Pointner in der angedeuteten Richtung neue Verhandlungen einzuleiten. G.R. Bichler spricht sich gegen die Ertheilung einer solchen Steuerbefreiung aus, weil dies für andere Neubauten Consequenzen nach sich ziehen und der Gemeinderat gegenüber ähnlichen spätern Ansuchen sich in einer Zwangslage befinden würde. Nachdem noch die G.R. Ploberger u. Dr. Stigler sich für die Betheilung der Communalumlagen-Befreiung auf mehrere Jahre unter den gestellten Bedingungen aussprechen und letzterer insbesonders betont, daß, wenn Herr Pointner so große Auslagen auf sich

nehme, auch die Gemeinde ihm entgegenkommen und dieses Unternehmen unterstützen müste, wird der Antrag des Referenten zum Beschluß erhoben. – Z. 10932. 8. G.R. Josef Huber referirt weiters über die erfolgte Verbauung eines städt. Grundes. Er verliest diesfalls den Bericht des städt. Bauamtes und das Protokoll über die hierüber abgehaltene Commission, woraus hervorgeht, daß Herr Anton Rosenauer auf seinem an den Bruderhausgarten anstossendem Hofraum ohne Baubewilligung eine Holzlage erbaut, hiebei deren Abschluß-Mauer in einer Ausdehnung von ca. 2/3 Quadratklafter auf den zum Bruderhausgarten gehörigen Grund gesetzt und die Dachtraufe auf denselben geleitet habe. Im Protokoll erklärt sich übrigens der genannte bereit, für Ableitung der Dachtraufe durch Anbringung einer Rinne sofort zu sorgen und der Gemeinde den usurpirten Grund um 5 fl Quadratklafter abzukaufen. Hiebei stellt er die Bitte um Beseitigung eines im Bruderhausgarten befindlichen schadhaften

nehme, auch die Gemeinde ihm ent- gegenkommen und dieses Unter- nehmen unterstützen müste, wird der Antrag des Referenten zum Be- schluß erhoben. – Z. 10932. 8. G.R. Josef Huber referirt weiters über die erfolgte Verbauung eines städt. Grundes. Er verliest diesfalls den Be- richt des städt. Bauamtes und das Pro- tokoll über die hierüber abgehaltene Commission, woraus hervorgeht, daß Herr Anton Rosenauer auf sei- nem an den Bruderhausgarten an- stossendem Hofraum ohne Baubewil- ligung eine Holzlage erbaut, hiebei deren Abschluß-Mauer in einer Ausdeh- nung von ca. 2/3 Quadratklafter auf den zum Bruderhausgarten gehörigen Grund gesetzt und die Dach- traufe auf denselben geleitet habe. Im Protokoll erklärt sich übrigens der genannte bereit, für Ableitung der Dachtraufe durch Anbringung ei- ner Rinne sofort zu sorgen und der Gemeinde den usurpirten Grund um 5 fl Quadratklafter abzu- kaufen. Hiebei stellt er die Bitte um Beseitigung eines im Bruder- hausgarten befindlichen schadhaften

Nußbaumes, nachdem derselbe sein Be- sitzthum gefährde. – Referent stellt hie- nach namens der Section den Antrag, daß, nachdem Herr Rosenauer durch die Herstellung einer Holzlage ohne Baubewilligung straffällig geworden sei, auf dessen Antrag, den wie commissionell constatirt durch hinaus- rücken der Mauer um 21" in den Bruderhausgarten verbauten städt. Grund von circa 2/3 Quadratklafter um 5 fl Quadratklafter der Ge- meinde abzulösen, nicht einzu- gehen, und über dessen weiteres Ansuchen um Beseitigung des Nuß- baumes vorerst zu erheben, ob dessen Entfernung notwendig sei. G.R. Wenhart vermißt in diesem An- trag eine positive Bestimmung da- rüber, was bezüglich dieses Vorgan- ges zu geschehen habe. Vicebürgermeister Putz beantragt den Herrn Rosenauer zur Abreis- sung der Mauer, soweit sie auf städt. Grund stehe zu verhalten. G.R. Peyrl frägt, ob sich nicht die Gemeinde mit einer Ablösungs- summe von 20 fl pr Quadratklafter begnügen könnte.

Nußbaumes, nachdem derselbe sein Besitzthum gefährde. – Referent stellt hienach namens der Section den Antrag, daß, nachdem Herr Rosenauer durch die Herstellung einer Holzlage ohne Baubewilligung straffällig geworden sei, auf dessen Antrag, den wie commissionell constatirt durch hinausrücken der Mauer um 21" in den Bruderhausgarten verbauten städt. Grund von circa 2/3 Quadratklafter um 5 fl Quadratklafter der Gemeinde abzulösen, nicht einzugehen, und über dessen weiteres Ansuchen um Beseitigung des Nußbaumes vorerst zu erheben, ob dessen Entfernung notwendig sei. G.R. Wenhart vermißt in diesem Antrag eine positive Bestimmung darüber, was bezüglich dieses Vorganges zu geschehen habe. Vicebürgermeister Putz beantragt den Herrn Rosenauer zur Abreissung der Mauer, soweit sie auf städt. Grund stehe zu verhalten. G.R. Peyrl frägt, ob sich nicht die Gemeinde mit einer Ablösungssumme von 20 fl pr Quadratklafter begnügen könnte.

G.R. Wenhart bemerkt dem gegenüber, daß in neuerer Zeit sich Fälle wie die vorliegenden mehren, daher ein exemplarisches Vorgehen unbedingt notwendig sei. Er unterstützt daher den Antrag des Vicebürgermeisters, welcher einstimmig zum Beschluße erhoben wird. – Z. 10854. IV. Section a. in Armensachen 9. G.R. Hoffmann referirt über die Zuschrift der Gemeinde-Vorstehung Linz, womit dieselbe unter Darstellung der Verhältnisse neuerlich um Bewilligung einer Unterstützung für die nach Steyr zuständige Magdalena Schreibmüller nachsucht; und wie der Antrag der Sektion, ihr eine solche von 20 xr pr Woche zu bewilligen, angenommen. – Z. 10737. 10. Über das Gesuch des Martin und der Marie Jedlitzka in Allharting um Gewährung einer Zulage und wird der Antrag der Section, deren Armengeld pr wöchentlich 10 xr auf 20 xr zu erhöhen, angenommen. – Z. 10833. b. in Schulsachen 11. Vicebürgermeister Putz referirt über

G.R. Wenhart bemerkt dem gegenüber, daß in neuerer Zeit sich Fälle wie die vorliegenden mehren, daher ein exemplarisches Vorgehen unbedingt notwendig sei. Er unterstützt daher den Antrag des Vicebürgermeisters, welcher einstimmig zum Beschluße erhoben wird. – Z. 10854. IV. Section a. in Armensachen 9. G.R. Hoffmann referirt über die Zu- schrift der Gemeinde-Vorstehung Linz, womit dieselbe unter Dar- stellung der Verhältnisse neuerlich um Bewilligung einer Unter- stützung für die nach Steyr zu- ständige Magdalena Schreibmül- ler nachsucht; und wie der An- trag der Sektion, ihr eine solche von 20 xr pr Woche zu bewilligen, an- genommen. – Z. 10737. 10. Über das Gesuch des Martin und der Marie Jedlitzka in Allharting um Gewährung einer Zulage und wird der Antrag der Section, deren Armen- geld pr wöchentlich 10 xr auf 20 xr zu erhöhen, angenommen. – Z. 10833. b. in Schulsachen 11. Vicebürgermeister Putz referirt über

das Gesuch des Herrn Franz Wiesner, Oberlehrer an der 5 klassigen Knaben Volksschule, um Überlassung einer im Exjesuitengebäude leer stehenden Wohnung um den Betrag von 80– 100 fl und stellt nach Verlesung des Gesuches namens der Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle dem Herrn Gesuchsteller in Anbetracht seines 30 jährigen, verdienstlichen Wirkens als Lehrer in Steyr die ge- wünschte Wohnung im ersten Stocke des Exjesuitengebäudes rückwärts, um den jährlichen Miethzins von 100 fl gegen beiderseitige halbjähri- ge Aufkündigung überlassen. – Be- schluß nach Antrag. – Z. 10908. 12. Über das Gesuch des Herrn Leopold Fürst, Schuldiener an der Bürgerschule, um Erhöhung seines Pauschales und stellt namens der Section den Antrag, auf Abweisung des Gesuches, welcher angenommen wird. – Z. 10353. Schluß der Sitzung 5 Uhr Abends. Franz Tomitz Gemeinderath Josef Peyrl Gemeinderath Iglseder Schriftführer Crammer Bürgermeister

das Gesuch des Herrn Franz Wiesner, Oberlehrer an der 5 klassigen Knaben Volksschule, um Überlassung einer im Exjesuitengebäude leer stehenden Wohnung um den Betrag von 80– 100 fl und stellt nach Verlesung des Gesuches namens der Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle dem Herrn Gesuchsteller in Anbetracht seines 30 jährigen, verdienstlichen Wirkens als Lehrer in Steyr die gewünschte Wohnung im ersten Stocke des Exjesuitengebäudes rückwärts, um den jährlichen Miethzins von 100 fl gegen beiderseitige halbjährige Aufkündigung überlassen. – Beschluß nach Antrag. – Z. 10908. 12. Über das Gesuch des Herrn Leopold Fürst, Schuldiener an der Bürgerschule, um Erhöhung seines Pauschales und stellt namens der Section den Antrag, auf Abweisung des Gesuches, welcher angenommen wird. – Z. 10353. Schluß der Sitzung 5 Uhr Abends. Franz Tomitz Gemeinderath Josef Peyrl Gemeinderath Iglseder Schriftführer Crammer Bürgermeister

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