Ratsprotokoll vom 29. Oktober 1875

welches gemäß dieser Bestimmung jedesmal in der Sitzung selbst zu verfassen und zu unterfertigen wäre, im nächstfolgenden Blatte des Alpenboten zu veröffentlichen ist. Nach dieser Anordnung wäre also, da die Gemeinderatssitzungen in der Regel an einem Freitag abgehalten werden, das Sitzungs-Protokoll bereits in der am darauffolgenden Sonntag erscheinenden Nummer des Alpenboten zu verlautbaren, während gegenwärtig die Veröffentlichung 3–4 Wochen später erfolgt. Allerdings läßt sich auch die zitierte Anordnung der Geschäftsordnung in seinem Wortlaut nicht praktisch durchführen, da die Abfassung des Protokolls in der Sitzung selbst, soll es überhaupt etwas mehr als ein leeres Gerippe sein, einfach nicht möglich ist. Hingegen könnte der Zweck einer rascheren Veröffentlichung der Protokolle dadurch erreicht werden, daß dieselben wie bisher und wie dies auch anderwärts der Fall ist unter der Verantwortung des jeweiligen Schriftführers abgefaßt und hienach von 2 von Zeit zu Zeit hiefür zu bestimmenden Gemeinderäten verifizirt werden, wonach

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