Ratsprotokoll vom 29. Oktober 1875

Sitzung verlesen und genemigt wird. Hierauf referiert namens der I Section G.R. v. Koller 1. über nachstehenden Amtsbericht: Nach der gegenwärtigen Gepflogenheit wer- den die Gemeinderatssitzungs-Protokolle erst dann im Alpenboten verlautbart, wenn sie in der nächstfolgenden Sitzung vom Ge- meinderate selbst verifizirt und genemigt worden sind. Hiedurch und da überdies das Einschalten des Sitzungsprotokolls oft auf meh- rere Nummern des Alpenboten vertheilt wird, kommt es, daß die in den Gemeinde- ratssitzungen statthabenden Verhandlun- gen erst nach einem unverhältnis- mäßig langen Zeitraum authentisch in die Öffentlichkeit gelangen, worunter einerseits das Interesse der Bevölkerung hieran leidet, anderseits sehr häufig Veranlassung zur Entstehung von unrich- tigen und mit dem wahren Sachver- halt nicht im Einklang stehenden Mei- nungen und Gerüchten geboten wird. Diese bisher geübte Gepflogenheit ent- spricht auch nicht der Anordnung des § 19 der Geschäftsordnung des Ge- meinderat, wonach das Ratsprotokoll,

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