Ratsprotokoll vom 29. Oktober 1875

Sitzung verlesen und genemigt wird. Hierauf referiert namens der I Section G.R. v. Koller 1. über nachstehenden Amtsbericht: Nach der gegenwärtigen Gepflogenheit werden die Gemeinderatssitzungs-Protokolle erst dann im Alpenboten verlautbart, wenn sie in der nächstfolgenden Sitzung vom Gemeinderate selbst verifizirt und genemigt worden sind. Hiedurch und da überdies das Einschalten des Sitzungsprotokolls oft auf mehrere Nummern des Alpenboten vertheilt wird, kommt es, daß die in den Gemeinderatssitzungen statthabenden Verhandlungen erst nach einem unverhältnismäßig langen Zeitraum authentisch in die Öffentlichkeit gelangen, worunter einerseits das Interesse der Bevölkerung hieran leidet, anderseits sehr häufig Veranlassung zur Entstehung von unrichtigen und mit dem wahren Sachverhalt nicht im Einklang stehenden Meinungen und Gerüchten geboten wird. Diese bisher geübte Gepflogenheit entspricht auch nicht der Anordnung des § 19 der Geschäftsordnung des Gemeinderat, wonach das Ratsprotokoll,

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